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Abrechnungsrichtlinien

Aktualisierung vom 27.07.2010:

Techniker Krankenkasse wechselt zum 01.08.2010 den Dienstleister für das Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V

Die Firma INTER-FORUM Data Services GmbH hat den ZVK mit Schreiben vom 20.07.2010 darüber informiert, dass sie von der Techniker Krankenkasse beauftragt worden ist, ab dem 01. August 2010 das Abrechnungsverfahren gemäß § 302 SGB V für den Heilmittelbereich durchzuführen. Nähere Informationen, insbesondere zur zeitlichen Zuständigkeit des bisherigen Dienstleisters, der Firma Medent, aber auch zur Bearbeitung von Nachberechnungen bei Abrechnungen, die der Firma Medent übersandt worden sind, finden Mitglieder im Anschreiben unter Downloads unter dieser Meldung.

Thorsten Vogtländer (Krankenkassenfachwirt)

Referat SGB V

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Aktualisierung vom 03.04.2008:

Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB<br/>See-Krankenkasse und Knappschaft haben sich zusammengeschlossen

Die See-Krankenkasse in Hamburg und die Knappschaft in Bochum haben sich zum Jahresbeginn zu einer Krankenkasse zusammengeschlossen. Für Rechnungen mit Datum ab 1. April 2008 ändern sich daher nun die Zuständigkeiten der Abrechnung.

Für alle Rechnungen ab 1. April 2008 sind daher nur noch die knappschaftlichen Abrechnungsstellen zuständig. Die Anschriften der Abrechnungsstellen findet man unter www.knappschaft.de unter dem Link "Information für Leistungserbringer".

Sofern Rechnungen im Wege elektronischer Datenübermittlung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt werden, sind die Begleitzettel für Urbelege und die Urbelege an die zuständigen Abrechnungsstellen der Knappschaft zu senden; die Datenlieferung ist entspre­chend dem bekannten Datenträgeraustausch-Verfahren vorzunehmen. Die lnstitutionskennzeichen der ehemaligen See-Krankenkasse (Kassennummer) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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