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"PhysioPlus - der Gesundheitscheck" für Versicherte der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) hat mit der KKH Kaufmännische Krankenkasse einen Vertrag über einen Gesundheitscheck durch Physiotherapeuten geschlossen. Dieser regelt die individuelle Beratung von Versicherten durch Physiotherapeuten.Wie Sie als Physiotherapeut daran teilnehmen können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Dieser Vertrag basiert auf der Grundlage des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, welches am 01. Januar 2012 in Kraft getreten ist. In §11 – Leistungsarten - des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) wurde ein Absatz 6 eingefügt, der die Krankenkasse berechtigt, in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge aufzunehmen.  

Innovatives Projekt mit der KKH Kaufmännische Krankenkasse vereinbart

Mit dem "Physiotherapeuten-Check" der KKH Kaufmännische Krankenkasse besteht für Physiotherapeuten erstmals eine vertragliche Regelung mit einer gesetzlichen Krankenkasse, die den Versicherten eine Maßnahme zur Veränderung von Lebens- und Arbeitsbedingungen anbietet. Ziel ist es, durch diese Veränderungen vorbeugend Gesundheitsgefahren zu verringern. Dabei steht im Mittelpunkt, dass jeder Einzelne selbst etwas für die Erhaltung seiner Gesundheit tut.  

Mit diesem Vertrag wird anerkannt, dass Physiotherapeuten mit ihrer Fachkompetenz in der Bewegungstherapie einen maßgeblichen Beitrag zur Vermeidung von Erkrankungen des Bewegungssystems und zum Erhalt der körperlichen Fitness leisten können. Nutzen Sie die Möglichkeit, die dieses Projekt den Versicherten und Ihnen bietet.  

Der "Physiotherapeuten-Check" hat folgende Ziele:

  • die Sicherstellung einer wohnortnahen, qualitativ hochwertigen und individuellen Beratung der Versicherten durch Physiotherapeuten,

  • die Verbesserung des gesundheitsbewussten Bewegungsverhaltens,

  • die Früherkennung bestehender Funktionsdefizite des Bewegungssystems,

  • das frühzeitige Entgegenwirken durch gezielte Verhaltenstipps und 

  • die Vermittlung von Übungsanleitungen zur Verhinderung möglicher Spätfolgen,Steigerung der Zufriedenheit der Versicherten. 

Was sind die Aufgaben der Physiotherapie-Praxen?

Der Gesundheitscheck umfasst 60 Minuten und beinhaltet insbesondere die individuelle Befunderhebung und Beratung der Versicherten sowie Empfehlungen über ein gesundheitsgerechtes Bewegungsverhalten einschließlich der Vermittlung von praktischen Übungsanleitungen. Dafür hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse einen Flyer entwickelt, der den Praxen zur Verfügung gestellt wird und als Grundlage bei der Auswahl von Eigenübungen dient. Stellt sich bei der Befunderhebung heraus, dass zunächst eine medizinische Diagnose durch einen Arzt erforderlich ist, empfiehlt der Physiotherapeut die Vorstellung bei einem Orthopäden.  

Grundlage für die Durchführung des Gesundheitschecks ist eine Leistungsbeschreibung. Die Protokollierung der durchgeführten Maßnahmen und der Empfehlungen an den Versicherten erfolgt auf der KKH Kaufmännische Krankenkasse Kurzdokumentation.  

Wie können Sie teilnehmen?

Die Teilnahme an diesem Vertrag erfordert die Zulassung nach § 124 SGB V. Wenn Sie an dem Projekt teilnehmen möchten, senden Sie, bitte, die entsprechende Erklärung an den Bundesverband in Köln (Adresse siehe unten), der diese gesammelt an die KKH Kaufmännische Krankenkasse weiterleitet. 

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse wird ihre Versicherten sodann über die teilnehmenden Praxen informieren. Die Versicherten, die sich für die Durchführung des Gesundheitschecks entscheiden, erhalten einen Gutschein der KKH Kaufmännische Krankenkasse, mit dem sie sich in den entsprechenden Einrichtungen anmelden. Dieser Gutschein berechtigt zur Durchführung und Abrechnung des Gesundheitschecks. 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Verband unter 0221 – 9810270 oder über info(at)physio-deutschland.de

Ihre Teilnahmeerklärung senden Sie bitte per Post oder per Fax an den 

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.
Deutzer Freiheit 72-74
50679 Köln 
Fax: 0221 – 98 10 27 25 

Service für Mitglieder

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Informationen und Materialien der KKH Kaufmännische Krankenkasse für ihre Versicherten

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse informiert ihre Versicherten umfangreich über "PhysioPlus - der Gesundheitscheck". Dazu hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse gemeinsam mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) einen Informationsflyer und eine Übungsbroschüre entwickelt.

Schauen Sie selbst:

Den Übungsflyer finden die teilnehmenden Praxen als Download auf dieser Seite, wenn Sie sich mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben.

Auf unserem Informationsportal für Patienten & Interessierte informiert der Verband ebenfalls ausführlich über "PhysioPlus - der Gesundheitscheck". Dort finden alle Interessierten auch die Liste der teilnehmenden Praxen. Hier kommen Sie direkt zu der Seite.

Auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse informiert auf ihren Internetseiten über PhysioPlus. Hier gelangen Interessierte direkt dorthin.

"PhysioPlus - der Gesundheitscheck" - umsatzsteuerpflichtig oder nicht?

Der Physiotherapeuten-Check, den die KKH Kaufmännische Krankenkasse mit uns als Satzungsleistung nach § 11 Abs. 6 SGB V vereinbart hat, ist für alle Beteiligten umsatzsteuerliches Neuland. Fällt Umsatzsteuer an? Wenn ja, in welcher Höhe, mit 7 Prozent oder gar mit 19 Prozent? Hierzu gibt es noch keine Auskunft der Finanzbehörden. Wir sind mit dem Bundesfinanzministerium im Gespräch und hoffen auf eine baldige und verlässliche Auskunft. 

Bis zur Klärung des Sachverhalts und nach der aktuellen verschärften Betrachtungsweise der Landesfinanzbehörden, haben wir Ihnen hier einige wichtige Hinweise zur Umsatzsteuerpflicht zusammengestellt:

1. Eindeutig umsatzsteuerbefreit sind nur 

  • ärztlich verordnete Heilbehandlungen sowie

  • Leistungen im Rahmen einer medizinischen Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme, die auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages gemäß §§ 11 Abs. 2, 40 und 111 SGB V erbracht werden.

2. Umsatzsteuerpflichtig sind mit 19 Prozent

  • Leistungen zur Verbesserung des Wohlbefindens (Wellnessmaßnahmen) sowie 

  • Leistungen, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen (Primärprävention und Selbsthilfe, vgl. § 20 SGB V).

Physiotherapeuten-Check sollte umsatzsteuerfrei sein

Aus unserer Sicht nicht umsatzsteuerpflichtig sind Maßnahmen der Sekundär- und Tertiärprävention, also beispielsweise Maßnahmen, die der Früherkennung von Erkrankungen dienen. Hierzu zählen wir auch den Physiotherapeuten-Check der KKH Kaufmännische Krankenkasse als Satzungsleistung nach § 11 Abs. 6 SGB V.

Die Finanzverwaltung vertritt bislang hierzu allerdings eine abweichende Rechtsauffassung. Unklar ist, ob nach deren Rechtsauffassung der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent oder der volle Steuersatz von 19 Prozent anzuwenden ist. Hierüber sprechen wir aktuell mit dem Bundesfinanzministerium.

Grundsätzlich gilt: Der Sachverhalt ist für alle Beteiligten neu. Denn, Maßnahmen wie den Physiotherapeuten-Check können Krankenkassen erst seit dem 01. Januar 2012 als Satzungsleistungen beschließen. Dies ist eine Neuerung, die das GKV-Versorgungsgesetz gebracht hat.

Bis zu einer Klärung dieser noch offenen umsatzsteuerlichen Frage beachten Sie bitte unsere Tipps zur Umsatzsteuer auf dem Hinweisblatt als Download.

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