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11.09.2014

Beckenbodenschule® unserer Arbeitsgemeinschaft GGUP endlich wieder bundesweit anerkannt!

Nach einem langen und mühseligen Verfahren ist die Beckenbodenschule® der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologie, Geburtshilfe, Urologie und Proktologie (AG GGUP) im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. endlich wieder bundesweit als Präventionskurs nach § 20 Sozialgesetzbuch V (SGB V) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt.

Die Beckenbodenschule®, die Physiotherapeutinnen aus der AG GGUP über lange Jahre mit Kompetenz und Herzblut erarbeitet haben und mit der zahlreiche Kursanbieter bundesweit  vielen Menschen präventiv Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Kontinenzsicherung an die Hand gegeben haben, hat damit wieder ihre verdiente fachliche Anerkennung. Dadurch können die Teilnehmer sich die Kosten  anteilig durch die Krankenkassen erstatten lassen.

Kritiklose Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention

Zur Historie: Vor den Zeiten der Zentralen Prüfstelle Prävention, die seit Anfang diesen Jahres für nahezu alle gesetzlichen Krankenversicherungen die Prüfung von Präventionskonzepten vornimmt, hat jede Kasse für sich über die Qualität und Finanzierung eines Präventionsangebotes entschieden, alternativ haben sich mehrere Kassen zusammengeschlossen und mit den Verantwortlichen für eines oder mehrere Konzepte Rahmenvereinbarungen getroffen. So geschehen auch durch den Verband der Ersatzkassen (vdek) und den Deutschen Verband für Physiotherapie. Diese Rahmenvereinbarung hatte jahrelang Bestand und die durch die Kassen festgestellte Qualität der aufgeführten Konzepte wurde bundesweit durch die Mitgliedskassen des vdek anerkannt. Darin enthalten war auch die Beckenbodenschule® der AG GGUP. Ab 2011 beauftragte der vdek zur turnusmäßigen Qualitätsüberprüfung das Zentrum für Gesundheit an der Sporthochschule Köln (SpoHo) mit der Prüfung der Konzepte. Die Sporthochschule Köln ist selbst Anbieter von Präventionsmaßnahmen.

Hauptkritikpunkt des Prüfungsergebnisses der SpoHO war, dass der Kurs Beckenbodenschule® "zu physiotherapeutisch geprägt" sei. Mit dieser fragwürdigen Kritik haben sich die AG GGUP und der Bundesverband fachlich wie auch politisch intensiv beschäftigt und die kritisierten Punkte überarbeitet.

Inzwischen ist die Zentrale Prüfstelle Prävention für die Prüfung der Konzepte für die bundesweite Anerkennung zuständig und hat das überarbeitete Konzept der Beckenbodenschule® im Mai 2014 kritiklos als förderfähig eingestuft.

Das bedeutet für die Absolventen des Präventionskurses Beckenbodenschule® der AG GGUP, dass künftig die inhaltliche Prüfung ihres Präventionskurses durch die Zentrale Prüfstelle Prävention entfällt, insofern die Inhalte dem Konzept 2014 der Beckenbodenschule® entsprechen. Durch die bundesweite Anerkennung werden die Kursanbieter der Beckenbodenschule® davon befreit, selbst Trainermanual und/oder Stundenbilder zu verfassen und diese hochzuladen. Notwendig ist aber weiterhin die einmalige Registrierung als Kursanbieter in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention, das Hochladen der Berufszulassung und des Nachweises, dass der Präventionskurs Beckenbodenschule® absolviert wurde sowie die Eintragung der Daten der geplanten Kurse.

Informationen zu den Texten, die die AG GGUP und der Deutsche Verband für Physiotherapie zusammengestellt haben, finden Sie auf der Webseite www.ag-ggup.de .

Die Darstellung in der Datenbank macht für alle Kursanbieter Sinn, weil die Kurse dadurch allen Versicherten der beteiligten Kassen angezeigt werden und wählbar sind!

Wir sind froh, dass nach einer langen Zeit der Kritik und Unklarheit bezüglich der Kostenübernahme endlich wieder deutlich ist, dass die Beckenbodenschule® der AG GGUP einen wichtigen und hochwertigen Baustein im Rahmen des ganzheitlichen Präventionsangebotes durch Physiotherapeuten darstellt.

Andrea Heinks

Referat Wissenschaft, Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.