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19.07.2016

Befundposition: IKK Brandenburg und Berlin verlängert Erprobungsphase bis zum 31. Dezember 2016

Seit gut zwei Jahren gibt es eine Vereinbarung, auf deren Grundlage die Einführung einer eigenständigen Befundposition in physiotherapeutischen Praxen in Berlin und Brandenburg erprobt wird.

"Letzte Woche hat uns die Nachricht erreicht, dass die IKK Brandenburg und Berlin die Testphase bis zum 31. Dezember 2016 verlängert hat, da die Patientenbefragung dazu noch läuft", erklärt Thorsten Vogtländer, Referatsleiter SGB V im Deutschen Verband für Physiotherapie.

Therapeuten ist es derzeit möglich, eine zusätzliche Vergütung für jede durchgeführte Befunderhebung im Rahmen einer Erstverordnung gegenüber der IKK Brandenburg und Berlin geltend zu machen. Einer gesonderten ärztlichen Verordnung dieser Leistung bedarf es für die Abrechnung nicht. Ziel der Vereinbarung ist es, physiotherapeutische Befunderhebungen besser zu honorieren, um so die Effekte dieser Befunderhebungen später ergebnisorientiert bewerten zu können.

"Wir werden das Thema Befundposition bei der nächsten Verhandlungsrunde mit der IKK Brandenburg und Berlin erneut auf die Tagesordnung setzen und dann versuchen, zu einer dauerhaften Befunderhebungsposition zu kommen", betont Thorsten Vogtländer.