Bundeskabinett beschließt Korruptionsgesetz
In seiner Sitzung am 29. Juli 2015 hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen zugestimmt.
Im Gesetz heißt es: "Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens ist korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten." Unter das Gesetz fallen alle Heilberufe.
Justizminister Heiko Maas (SPD) will mit diesem Gesetz die wenigen schwarzen Schafe identifizieren; denn auch er geht davon aus, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Berufsangehörigen zum Wohle des Patienten handelt und finanzielle Vorteilsnahme für sie bisher schon kein Thema ist.
"Wir befürworten das Gesetz und hoffen, dass Korruption im Gesundheitswesen damit kein Thema mehr sein wird", erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie. "Wir wehren uns aber entschieden dagegen, wenn Physiotherapeuten in diesem Zusammenhang im gleichen Atemzug mit der Pharmabranche und den Ärzten genannt werden", so Andrea Rädlein.
Nach der parlamentarischen Sommerpause geht das Gesetz zur Beratung in den Deutschen Bundestag und soll spätestens Anfang 2016 in Kraft treten.
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