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30.06.2016

Bundesverfassungsgericht bestätigt wieder Rentenversicherungspflicht für Physiotherapeuten

Selbstständige Physiotherapeuten ohne Angestellte, die überwiegend auf ärztliche Anordnung tätig werden, sind rentenversicherungspflichtig. Diese seit Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Instanzengerichte bestätigte nun auch das Bundesverfassungsgericht und nahm die Klage einer Physiotherapeutin gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund gar nicht erst zur Entscheidung an.

Laut Sozialgesetzbuch sind neben Arbeitnehmern auch mehrere Gruppen Selbstständiger rentenversicherungspflichtig: Dazu gehören "Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen". Mit der Begründung, dass auch selbstständige Physiotherapeuten dieser Gruppe zugeordnet werden müssen, stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund 2005 die Versicherungspflicht einer Bremer Physiotherapeutin fest und forderte Beiträge nach.

Die betroffene Physiotherapeutin wollte nicht zahlen und zog durch die Gerichtsinstanzen; angefangen bei den Sozialgerichten und zuletzt bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Die Verfassungsrichter bestätigten jedoch die gefestigte Auffassung der Sozialgerichte, dass auch selbstständige Physiotherapeuten zu dieser Gruppe zählen. Das Bundessozialgericht sei damit von einer besonderen Schutzwürdigkeit der Freiberufler im Gesundheitswesen ausgegangen, auch der freiberuflichen Physiotherapeuten. Diese Gesetzesauslegung sei zulässig und nicht zu beanstanden, so die Karlsruher Richter.

Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts fügen wir hier als PDF bei.