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31.03.2017

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungs- stärkungsgesetz wirft seine Schatten voraus.

Landesverbände von PHYSIO-DEUTSCHLAND stimmen Verhandlungsergebnis mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG) einstimmig zu.

Bereits kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) konnte sich die gemeinsame Verhandlungskommission der physiotherapeutischen Berufsverbände IFK, vdb, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND am 15. März 2017 nach langen und zähen Verhandlungen auf einen neuen Gebührenabschluss mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen verständigen. Die Einigung sieht eine strukturelle Anpassung der Vergütungen zum 15. April 2017 vor, die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 11 Monaten und entspricht einer Preisanpassung von nominal rund 9,7 Prozent. Die Landesverbände PHYSIO-DEUTSCHLANDS, die dem Abschluss zustimmen müssen, haben sich heute einstimmig für eine Annahme des Verhandlungsergebnisses entschieden.

"Wir sind sehr erfreut darüber, dass wir mit den Landwirtschaftlichen Krankenkassen einen Partner haben, der die Sorgen und Nöte unserer Praxen nicht nur erkennt, sondern auch dementsprechend verantwortungsvoll handelt. Wir sind daher zuversichtlich, auch in den nächsten Jahren Abschlüsse in dieser Größenordnung mit dem SVFLG vereinbaren zu können, denn nur so werden wir dem immer weiter voranschreitenden Fachkräftemangel in der Physiotherapie wirksam entgegenwirken können", so Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Die Preisliste, die für vertragsärztliche Verordnungen gilt, die ab dem 15. April 2017 ausgestellt werden, finden unsere Mitglieder nach dem Login hier in diesem Bereich zum Herunterladen.