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10.11.2015

Deutscher Bundestag verabschiedet Krankenhausstrukturgesetz

Am 5. November 2015 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beraten und beschlossen. Es tritt voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft. Das Gesetz kann auch für Physiotherapeuten, die in Krankenhäusern arbeiten, Auswirkungen haben.

Besonders zwei Punkte im Gesetz können wichtig für unsere Berufsgruppe sein:

1. "Als sehr positiv bewerten wir den Wegfall des Investitionskostenabschlags von derzeit noch fünf Prozent (bei Hochschulambulanzen an öffentlich geförderten Krankenhäusern) beziehungsweise zehn Prozent bei öffentlich geförderten Krankenhäuser für ambulante Heilmittelleistungen", betont Stefanie Fimm, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie..

Dies bringt eine spürbare finanzielle Verbesserung für die Krankenhausambulanzen. Der damit verbundene bundesweite Anstieg der Heilmittelkosten wird durch lineare Anpassungen beim Ausgabevolumen für Heilmittel und bei den Richtgrößen ausgeglichen (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 84 Abs. 8 SGB V).

2. "Als Chance und Fluch zugleich beobachten wir die Einführung eines Pflegezuschlags ab dem Jahr 2017", so die stellvertretende Vorsitzende.
Zur Förderung einer guten pflegerischen Versorgung und als Anreiz für eine angemessene Pflegeausstattung wird den allgemeinen Krankenhäusern ab dem Jahr 2017 dieser Pflegezuschlag gezahlt. Da der Pflegezuschlag unmittelbar von der Höhe der Personalkosten für Pflegepersonal im jeweiligen Krankenhaus abhängt, setzt er einen konkreten Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten.

An dieser Stelle werden wir besonders aufmerksam sein. Denn, ob sich diese Maßnahme auf den Stellenschlüssel der Physiotherapeuten negativ oder positiv auswirkt, ist derzeit völlig offen. Wenn derzeit geschlossene Abteilungen wieder aufgemacht werden, kann die steigende Zahl an zu versorgenden Patienten aber auch Arbeitsplätze von Physiotherapeuten sichern. "Wir stehen zu den kritischen Punkten in engem Austausch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft", betont Stefanie Fimm.

PHYSIO-DEUTSCHLAND in engem Austausch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Wir wissen aus den Ergebnissen unserer Angestelltenumfrage, dass sich die Arbeitsbedingungen für Physiotherapeuten in den letzten Jahren deutlich verschlechtert haben. Das Gesetz setzt durchaus positive Akzente, aber es werden weitere Schritte erforderlich sein, um die Situation der therapeutischen Berufe im stationären Bereich zu verbessern.

Am 22. Oktober 2015 fand diesbezüglich ein Treffen zwischen Stefanie Fimm und Rosemarie Gülker statt. Die Diplom-Volkswirtin ist bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zuständig für Statistiken des Gesundheitswesens, Analyse und Bewertung wissenschaftlicher Studien sowie für die Kontaktpflege zur Gesundheitswissenschaft. Auf dem 2. Angestellten-Forum des Deutschen Verbandes für Physiotherapie am 16. Oktober 2015 in Köln referierte Rosemarie Gülker eindrucksvoll aus erster Hand über die Forderungen und berufspolitischen Aktivitäten der DKG.

"Mit Frau Gülker haben wir eine sehr interessierte Ansprechpartnerin bei der DKG. Gemeinsam konnten wir in unserem Gespräch einige Punkte herausarbeiten, an denen wir gemeinsam weiterarbeiten werden, so zum Beispiel die statistische Aufarbeitung der Personalkosten im therapeutischen Bereich oder die Qualitätsrichtlinien", so Stefanie Fimm.