Domainkauf laut Gericht nicht steuerlich absetzbar
Nur Privatvergnügen?
Wer im Rahmen eines Gewerbebetriebs eine Domain-Adresse ankauft, kann die Kosten dafür nicht steuerlich absetzen.
So lautet eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Der Grund dafür:
Das Gericht ist der Ansicht, dass der Wert von Domain-Adressen mit der Zeit nicht sinkt, eine Abschreibung wie bei sonstigen Wirtschaftsgütern also nicht in Frage kommt.
Die Kläger hatten anders argumentiert: Der technische Fortschritt sei so rasant, dass durch neue Entwicklungen auch Internetadressen über die Jahre an Wert verlieren würden. Das letzte rechtliche Wort steht noch aus - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da es sich um eine bedeutende Rechtsfrage handelt, wurde eine Revision zugelassen.
Quelle: SICHER ° INFORMIERT, Der Newsletter von www.bsi-fuer-buerger.de, Ausgabe vom 20.01.2005
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