Entlassmanagement: Gemeinsamer Bundesausschuss hat nächste Schritte beschlossen
Das im GKV-Versorgungsstrukturgesetz verankerte Entlassmanagement ermöglicht es Ärzten an Krankenhäusern und stationären Reha-Einrichtungen zukünftig, den Patienten im Rahmen der Entlassung Heilmittelverordnungen auszustellen.
Ziel dieser neuen Möglichkeit ist eine nahtlose ambulante therapeutische Versorgung. Bereits am 17. Dezember 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die im Gesetz dafür erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Aktuell verhandeln die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband über einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement. Wann dieser Vertrag in Kraft treten wird, ist derzeit noch völlig offen. Sobald es Neuigkeiten zum Entlassmanagement gibt, werden wir berichten.
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