Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
24.01.2017

GKV-Spitzenverband informiert über Übergangsfrist bei neuem Verordnungsformular

Seit dem 01. Januar 2017 gibt es ein neues Verordnungsformular für Physiotherapie. Grund dafür sind Änderungen beim "besonderen Verordnungsbedarf". Hier müssen Vertragsärzte seit dem 01. Januar 2017 in Einzelfällen einen zweiten ICD-10-Code auf der Verordnung eintragen.

Aus diesem Grund hat sich der Verordnungsvordruck (Muster 13) verändert – ergänzt wird ein zweites Eintragungsfeld für die Angabe eines weiteren ICD-10-Codes. Die korrekten Angaben des Vertragsarztes sind Voraussetzung dafür, dass besondere Verordnungsbedarfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen berücksichtigt werden können.

Der GKV-Spitzenverband hat uns am 23. Januar 2017 schriftlich mitgeteilt, dass die Krankenkassen alte Verordnungsvordrucke bis zum Verordnungsdatum 30. Juni 2017 (Ausstellungsdatum) akzeptieren. PHYSIO-DEUTSCHLAND begrüßt diese Entscheidung.