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12.06.2015

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist ein erster Schritt – weitere müssen folgen!

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird in den nächsten Jahren für uns Physiotherapeuten einige wesentliche Erleichterungen bringen.

Das Gesetz beinhaltet zum Beispiel den verpflichtenden Einsatz einer Arztsoftware, die sicherstellt, dass Heilmittelverordnungen zukünftig richtlinienkonform ausgestellt werden. Zusätzlich vereinbaren der Spitzenverband der Heilmittelerbringer (SHV) und der GKV-Spitzenverband einheitliche Vorgaben über die notwendigen Angaben auf einer Heilmittelverordnung sowie bundeseinheitliche Regelungen zur Prüfpflicht. Mittels der verpflichtenden Arztsoftware werden künftig Fehler des Arztes bei der Verordnung von Heilmitteln ausgeschlossen. Dies bedeutet eine enorme Verbesserung im Praxismanagement.

Das Gesetz will auch neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mittels eines sogenannten Innovationsfonds fördern. Erleichterungen wird es auch bei den Praxisbesonderheiten und dem langfristigem Behandlungsbedarf geben. Auch das Entlassmanagement vom stationären in den ambulanten Bereich wird zu Gunsten der Physiotherapeuten und Patienten besser geregelt. Krankenhausärzte können für einen Zeitraum von sieben Tagen nach der stationären Behandlung dem Patienten beispielsweise Heilmittel verordnen, ohne dass das Heilmittelbudget des niedergelassenen Arztes dadurch belastet wird.

Der Gesetzgeber hat auch einen gemeinsamen Vorschlag des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) und des Ersatzkassenverbandes zur Angleichung der Heilmittelpreise aufgegriffen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Preise für gleiche Leistungen auf Landesebene anzugleichen. Besonders profitieren werden davon die  neuen Bundesländer, aber auch in einigen alten Bundesländern wird es positive Effekte geben. Die bestehenden Vergütungsunterschiede werden innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren abgebaut. Zielmarke sind dabei die jeweils höheren bezahlten Preise.

Der Gesetzgeber hat außerdem beschlossen, das Thema "Rückenleiden" aufzugreifen. Dazu hat er den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, neben den bereits bekannten Krankheitsbildern wie zum Beispiel Asthma bronchiale auch für die Behandlung von Rückenleiden eine Richtlinie für ein strukturiertes Behandlungsprogramm, ein sogenanntes Disease-Management-Programm zu erlassen. Dies wird zu einer Optimierung der Versorgungsabläufe führen. Dies wird auch für unsere Mitglieder langfristig von Vorteil sein.

Kampagne "38,7 % mehr wert.": Vergütung bleibt weiter DAS berufspolitische Thema

Auch die längst überfällige Abkoppelung von der Grundlohnsummenbindung bei Vergütungsverhandlungen war Teil der Diskussion in diesem Gesetzgebungsverfahren. Leider ist die gesetzliche Deckelung bei Vergütungsverhandlungen nicht gefallen.

"Unsere Forderungen nach einer besseren Vergütung für die ambulant tätigen Heilmittelerbringer, einer Modernisierung der Ausbildung, einer stärkeren Verantwortung der Therapeuten, einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer Einbindung in die Infrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte stehen offiziell auch weiter auf der Agenda der Koalition", betont Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie.

"Das Ziel und der Anspruch der politischen Phase unserer Kampagne für '38,7% mehr wert.' ist, die Politik aus erster Hand über unsere Nöte und die dadurch gefährdete Patientenversorgung zu informieren. Wir werden weiter an allen Registern ziehen, um den Handlungsdruck auf die Politik noch zu erhöhen“, so die Vorsitzende.

Nicht nur auf Bundesebene beschäftigt sich die Politik mit dem Heilmittelbereich: Auch in den Landesverbänden zeigen die Gespräche mit der Politik Wirkung: So haben die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland jeweils einen Antrag zu physiotherapeutischen Themen in die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz eingebracht. Die Konferenz findet am 24. und 25. Juni 2015 im rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim statt. Auf der Agenda der Gesundheitsminister stehen dann unter anderem die Novellierung unseres Berufsgesetzes und die Umsetzung von Modellversuchen zum Direktzugang. Hier sollen konkrete Arbeitsaufträge an den Bundesminister für Gesundheit beschlossen werden. Wir werden als Verband vor Ort sein und über die Ergebnisse der Konferenz tagesaktuell berichten!

Das alles sind Schritte in die richtige Richtung. "Es wird Erleichterungen und Fortschritte geben. Dafür sind wir dankbar. Aber unser Grundproblem der zu geringen Vergütung unserer Leistungen wird damit noch nicht gelöst", betont Andrea Rädlein. "Hier werden wir weiter Druck machen, Gespräche führen und Aktionen starten", gibt die Vorsitzende die Marschroute des Verbandes für die nächsten Monate vor.