Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
29.06.2015

Gemeinsamer Bundesausschuss erarbeitet Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte

Nach langer Diskussion darüber, wie die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln durch Zahnärzte ausgestaltet werden soll, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits am 22. Mai 2014 beschlossen, eine eigene Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Heilmittelrichtlinie Zahnärzte – HMR Zahnärzte) zu verfassen.

Der ebenfalls diskutierte Vorschlag, die Verordnungsfähigkeit durch Zahnärzte in die bereits bestehende Heilmittelrichtlichtlinie (die bekanntlich für die niedergelassenen Ärzte gilt) zu integrieren, wurde damit verworfen. Aktuell ermittelt der G-BA,  welche Organisationen der Leistungserbringer im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens nach § 92 Abs. 6 Satz 2 SGB V zur neuen Heilmittelrichtlinie Zahnärzte zukünftig stellungnahmeberechtigt sind.
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. hat als maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich gegenüber dem G-BA die Aufnahme in den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur HMR Zahnärzte beantragt. Sobald der G-BA hierüber entschieden hat, werden wir darüber informieren.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind rund 70.000 Physiotherapeuten und 5.300 Masseure und med. Bademeister sowie rund 12.000 Ergotherapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände und ein ergotherapeutischer Verband den SHV.