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14.01.2005

Gericht bestätigt PC-Urheberrechtsabgabe

Darf\'s ein bisschen mehr sein?

Was bei Kopiergeräten schon länger vorgesehen ist, gilt nun auch für PCs:

Beim Verkauf muss eine pauschale Urheberrechtsabgabe abgeführt werden. Das Landesgericht München hat diese Abgabe in einem Musterprozess gegen den PC-Hersteller Fujitsu-Siemens bei 12 Euro festgesetzt. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG), ein Verband zur Wahrung von Urheberrechten, hatte die Klage mit der Begründung angestrengt, dass Kopien von Texten, Bildern, Filmen oder Musik heute ohne Qualitätsverlust mit PCs erstellt werden können - der Unterschied zum Kopiergerät sei damit praktisch verschwunden.

Quelle: SICHER ° INFORMIERT, Der Newsletter von www.bsi-fuer-buerger.de, Ausgabe vom 06.01.2005