Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
09.08.2016

Gesetzliche Unfallversicherung überarbeitet Handlungsanleitung für Heilmittelverordnungen

– Verordnungszeitraum für Physiotherapie verlängert!

Die Gesetzliche Unfallversicherung hat die „Handlungsanleitung zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/Krankengymnastik, EAP, BGSW und ABMR“ überarbeitet. Für den Bereich der Physiotherapie gibt es eine relevante Änderung: Ein Durchgangsarzt darf nun physiotherapeutische Behandlungen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen verordnen, bislang war dies nur für bis zu zwei Wochen möglich. Nach der neuen Handlungsanleitung soll der verordnende Arzt spätestens nach vier Wochen den Behandlungserfolg kontrollieren.

Nach der Kontrolluntersuchung stellt der Arzt dann eine neue Verordnung aus und passt diese bei Bedarf bezüglich Umfang und Frequenz an. Grundsätzlich gilt für den verordnenden Arzt: Die Zahl der verordneten Behandlungen sollte bei der Frequenz zwischen zwei Kontrollterminen erfolgen können.

Die Gesetzliche Unfallversicherung wird die Durchgangsärzte entsprechend informieren. Um eine nahtlose Behandlung zu gewährleisten, empfehlen wir, die Patienten darauf hinzuweisen, rechtzeitig einen Kontrolltermin bei ihrem Arzt zu vereinbaren.