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01.12.2016

HHVG: Anhörung des Gesundheitsausschusses stützt Therapeuten

Alle Türen offen – Politik kann und muss jetzt umsetzen.

Die Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag zum Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) am 30. November 2016 wurde auf 2,5 Stunden verlängert, und das war gut so. Denn die Fragen an die Einzelsachverständigen brachten Antworten ganz im Sinne der Heilmittelerbringer.

Der Sachverständige Prof. Dr. Neubauer (Institut für Gesundheitsökonomik, München), den die CDU/CSU eingeladen hatte, bestätigte nachdrücklich, dass die Mechanismen für die Beschleunigung der Schiedsverfahren bei Vergütungsverhandlungen bei weitem noch nicht ausreichen. Die Koalition will, dass mit der Abkoppelung von der Grundlohnsumme mehr Geld ins System kommt, und dies möglichst kurzfristig, damit die Heilmittelversorgung der Patienten in der Fläche sichergestellt wird. Dazu müssen die Praxen besser honoriert werden. Wenn Schiedsverfahren, deren Ergebnisse den Kassen nicht passen und deshalb gerichtlich angefochten werden, bis zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts acht Jahre dauern (können), gibt es einen gravierenden Fehler im System, der eine bessere Vergütung der Praxen über Jahre hinweg blockieren wird. Dafür braucht es Lösungen, und zwar im jetzigen Gesetzgebungsverfahren, also sofort. Dass die zurzeit in den Heilmittelpraxen gezahlten GKV-Honorare nicht angemessen sind, bestätigte Prof. Dr. Neubauer im Übrigen ebenso wie die Vertreter der Berufsverbände.

Sehr im Sinne des Direktzugangs äußerte sich auch Prof. Dr. Igl (Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständigen benannt hatte. In kurzen, knappen Sätzen führte er aus, wie einfach es wäre, den Direktzugang der Heilmittelerbringer auch im GKV-Bereich umzusetzen: Eine kleine Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen wäre völlig ausreichend und sei längst überfällig. Ein erster Schritt wäre, so Prof. Dr. Igl, die Modellvorhaben Blankoverordnung um den Direktzugang zu erweitern, und zwar sofort. Dies unterstrich Prof. Dr. Igl mit seinem Hinweis, dass er die Blankoverordnung für inhaltlich sinnvoll und auch eigentlich nicht für aufhaltbar hält. Mehr Rückenwind konnten die Berufsverbände nicht erwarten.

Deren Vertreter Karl-Heinz Kellermann für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), Arnd Longrée für den DVE, Andrea Rädlein für PHYSIO-DEUTSCHLANDK und Ute Repschläger für den IFK - ergänzten und vertieften in ihren Stellungnahmen die Aussagen der Professoren. Zweifel gab es an dem Vorschlag von Prof. Hecken (Gemeinsamer Bundesausschuss), die Modellvorhaben über den Innovationsfonds zu finanzieren: Wie lange würde das die Umsetzung verzögern? Könnte auch bei diesem Modell der fachliche Einfluss der Berufsverbände sichergestellt werden? Der Gesundheitsausschuss erhielt so einiges an Hausaufgaben, jetzt geht es um die Umsetzung. Zeit ist bis Mitte Februar, den Gesetzentwurf deutlich nachzubessern.

Unabhängig vom Gesetzentwurf zeigte die Anhörung Gesprächsbedarf zum Bereich Aus- und Weiterbildung. Der GKV-Spitzenverband und der Gemeinsame Bundesausschuss beklagten das uneinheitliche Niveau der berufsfachschulischen Ausbildung im Bereich Physiotherapie und darauf basierend die deshalb noch zwingend notwendige Vielzahl an Zertifikatspositionen als Mittel der Qualitätssicherung. Die Debatte hierzu hat in den Berufsverbänden längst begonnen und stützt die Forderung, die Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen schnellstmöglich zu novellieren und die Akademisierung zu verankern.

  • Die Anhörung finden Interessierte in der Mediathek des Deutschen Bundestages oder einfach hier klicken. Ab Minute 58 wird es für uns interessant.