Mitgliedergruppe A der Postbeamtenkrankenkasse: Neue Vergütungen für die Behandlung ab 01. März 2016
Zeitgleich mit dem neuen Gebührenabschluss im Bereich der Ersatzkassen gelten ab dem 1. März 2016 auch für die Mitgliedergruppe A der Postbeamtenkrankenkassen bundesweit höhere Preise. Zur Mitgliedergruppe A zählen Beamte und Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes und deren Hinterbliebenen. Es handelt sich bei diesem Personenkreis also nicht um Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Patienten legen in den Praxen jedoch den in der Gesetzlichen Krankenversicherung üblicherweise verwendeten Verordnungsvordruck "Muster 13" vor. Die Versorgung der Patienten erfolgt auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit der Postbeamtenkrankenkasse analog der Versorgung der Patienten der Ersatzkassen. Bitte beachten Sie, dass die Patienten der Postbeamtenkrankenkasse von der Zuzahlung befreit sind!
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