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29.12.2016

Neuerungen ab 01. Januar 2017 im Überblick

Direkt zum Jahresbeginn gibt es einige Neuerungen auch für uns Physiotherapeuten. Lesen Sie hier alles Wichtige mit Hintergrundinformationen im Überblick.

Ab 01. Januar 2017 gelten folgende Neuerungen:

  • Gebührenvereinbarung mit den Ersatzkassen (vdek)

  • neue Diagnoselisten und regionale Wirtschaftlichkeitsprüfungen 

  • Prävention: Empfehlung ab Januar 2017 auch durch den Arzt möglich

Diese Neuerungen zum 01. Januar 2017 haben Übergangsfristen:

  • neuer Verordnungsvordruck (Übergangfrist bis zum 30. Juni 2017)

  • neue Arztsoftware (Übergangsfrist bis längstens 31. März 2017)

Voraussichtlich zum 01. Juli 2017 werden die Heilmittel-Richtlinie/der Heilmittelkatalog Zahnärzte und das Entlassmanagement in Kraft treten. Darüber berichten wir Anfang 2017 in einer separaten Meldung.

Haben Sie Fragen zu den Neuerungen? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info(at)physio-deutschland.de.

PHYSIO-DEUTSCHLAND wünscht Ihnen einen guten Start ins Neue Jahr. Auch 2017 werden wir den Nutzen der Physiotherapie weiter öffentlich machen und die Interessen unserer Mitglieder intensiv gegenüber der Politik sowie den Kostenträgern vertreten.