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14.07.2014

PHYSIO-DEUTSCHLAND unterstützt die Initiative, noch in 2014 ein e-Health-Gesetz einzubringen

"Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist auf dem richtigen Weg: Wir brauchen im ambulanten Bereich die gleiche Vernetzung zwischen Ärzten, Physiotherapeuten und weiteren Leistungserbringern, wie sie im stationären Bereich selbstverständlich ist!", erklärt hierzu Andrea Rädlein als stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie, zuständig für alle Freiberufler-Fragen.

"Das elektronische Rezept, die elektronische Korrespondenz mit dem behandelnden Arzt als Case Manager, der unmittelbare Zugriff auf die Fallakte ist unverzichtbar für jeden, der für Qualität in der ambulanten Versorgung einsteht.", ergänzt sie. Dies und weitere Themen, die im Koalitionsvertrag als Auftrag formuliert sind, wie zum Beispiel Heilmittelregresse als Verordnungshindernis, der volkswirtschaftlich unverantwortliche Aufwand zur Vermeidung von Retaxierungen usw., usw. waren Gegenstand eines Meinungsaustauschs zwischen Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Verbands für Physiotherapie und Bundesminister Gröhe am 7. Juli 2014 in seinem Bonner Amtssitz.

Ute Mattfeld, Vorsitzende, u.a. zuständig für alle Fragen der Ausbildung, lobte besonders die Regelungen für Qualitätssicherung in der Ausbildung im neuen Notfallsanitätergesetz: "Konkrete und vor allem flächendeckende Vorgaben zur Ausstattung unserer Berufsfachschulen mit qualifiziertem Personal, aber ebenso die Schulgeldfreiheit wünschen wir uns schnellstmöglich auch im Heilmittelbereich. Die sinkende Zahl von Berufsanfängern muss uns aufrütteln. Wir brauchen alle Anstrengungen, damit es auch im Bereich Heilmittel nicht zu Engpässen in einer alternden Gesellschaft kommt."

Ebenso wichtig, so Ute Mattfeld ist dabei auch das Thema Direktzugang. Gerade auch zu diesem Punkt war der Vorstand froh, die Argumente aus Sicht der Physiotherapeuten und die Mängel in der bisherigen Praxis ausführlich erläutern zu können.