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29.02.2016

Qualitätssicherung: Bundesgerichtshof bestätigt unsere Rechtsauffassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 23. Februar 2016 den seit Jahren schwelenden Rechtstreit zwischen dem VDB-Physiotherapieverband e.V. und der (früheren) BHV (Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände) e.V. zugunsten der BHV entschieden und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 02. Mai 2014 in vollem Umfang bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


In dem Verfahren ging es um eine Vereinbarung zwischen den physiotherapeutischen Heilmittelverbänden, vertreten durch die BHV, und den gesetzlichen Krankenkassen, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek). Diese Vereinbarung dient der Qualitätssicherung bei Zertifikatsbehandlungen. Sie beinhaltet klare Qualitätsanforderungen an die Weiterbildung von Fachlehrern.

Die Bedeutung der Qualitätssicherung bei Zertifikatsbehandlungen hatte das Bundessozialgericht bereits mehrfach bestätigt. Nun ist auch der Bundesgerichtshof, der in Zivilsachen entscheidet, der Rechtsauffassung der BHV gefolgt.

Die Verfahrenskosten für drei Instanzen liegen im fünfstelligen Bereich; diese muss der VDB tragen.