Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
09.11.2015

Stationäres Entlassmanagement nimmt Fahrt auf

Im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber eine langjährige Forderung PHYSIO-DEUTSCHLANDS aufgegriffen, und zwar die Forderung, Patienten nach stationären Aufenthalten einen unmittelbaren Zugang zur ambulanten physiotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen.

Ärzten an Krankenhäusern und stationären Reha-Einrichtungen ist es demnach zukünftig möglich, den Patienten im Rahmen der Entlassung Heilmittelverordnungen auszustellen, mit denen die Patienten dann im direkten Anschluss an die stationäre Behandlung ambulante physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen können. Mit der näheren Ausgestaltung dieser neuen Verordnungsmöglichkeit für Krankenhausärzte wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt. Der G-BA ist diesem Auftrag zügig nachgekommen und hat die stellungnahmeberechtigten Organisationen - zu denen der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zählt - bereits Ende September zur Stellungnahme bezüglich der geplanten Neuerungen aufgefordert.

Was plant der G-BA im Einzelnen? Geplant ist beispielsweise, dass Krankenhausärzte Verordnungen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Tagen (Vorschlag der KBV, DKG, des GKV-Spitzenverbandes und der Patientenvertreter, gegen die Stimme des Vorsitzenden, der an den im Gesetzentwurf vorgesehenen sieben Tagen festhält) nach der stationären Behandlung ausstellen können. Die ausgestellten  Verordnungen sind vom weiterbehandelnden Arzt, bei der Ausstellung weiterer Heilmittelverordnungen (Stichwort Höchstverordnungsmenge beziehungsweise Verordnungsart), nicht (!) zu berücksichtigen. Die jeweilige Verordnungsmenge im Regelfall kann also in vollem Umfang vom niedergelassenen Arzt ausgeschöpft werden, was von uns begrüßt wird.

Mit großer Sorge wird hingegen gesehen, dass die Krankenhausärzte verpflichtet werden sollen, die Heilmittelverordnungen heilmittelrichtlinien- und heilmittelkatalogkonform auszustellen! Angesichts der hohen Fehlerquoten der heute schon von den sogenannten ermächtigten Krankenhausärzten ausgestellten Verordnungen wird hier Schlimmstes von uns befürchtet. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat sich deshalb in seiner Stellungnahme auch in aller Deutlichkeit dafür ausgesprochen, die Verordnung von Heilmitteln durch Krankenhausärzte nicht den starren und bürokratischen Regelungen des Heilmittelkataloges zu unterwerfen. Für den 25. November hat der G-BA die stellungnahmeberechtigten Organisationen zu einer mündlichen Anhörung eingeladen. Wir werden weiter berichten.

Thorsten Vogtländer (Krankenkassenfachwirt)
Referat SGB V im Deutschen Verband für Physiotherapie