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04.04.2014

TVöD: Mehr Geld für Angestellte von Bund und Kommunen – auch Physiotherapeuten profitieren!

Rückwirkend zum 1. März 2014 erhalten Angestellte im Öffentlichen Dienst 3 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 90 Euro pro Monat. Das ist die erste Stufe der Lohnsteigerungen für alle Kolleginnen und Kollegen, die beim Bund oder bei Kommunen beschäftigt sind.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bund haben zum 1. März 2015 eine weitere Erhöhung um 2,4 Prozent vereinbart. Von diesem Verhandlungsergebnis profitieren auch zahlreiche Physiotherapeuten, die in Krankenhäusern arbeiten, in denen der "Tarifvertrag Öffentlicher Dienst – TVöD (Krankenhäuser)" gilt. 

Der Tarifabschluss muss zwar noch von der Bundestarifkommission von ver.di bestätigt werden, aber ein positives Votum der Mitgliederbefragung und der Tarifkommission gilt als höchstwahrscheinlich. Der finale Beschluss erfolgt am 28. April 2014. Unmittelbar danach werden wir für Mitglieder den neuen TVöD (Krankhäusern) hier auf der Homepage veröffentlichen und zum Herunterladen zur Verfügung stellen. 

Gleicher Urlaub für alle

Neben den Lohnsteigerungen haben die Tarifparteien beschlossen, dass die Urlaubsdauer wird für alle Beschäftigten, unabhängig vom Lebensalter, auf 30 Tage erhöht wird. Diese Regelung gilt bereits für das Urlaubsjahr 2014 und bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche.

Die Tarifvereinbarung gilt voraussichtlich bis zum 29. Februar 2016. 

Die Verhandlungsergebnisse im Überblick gibt es hier bei ver.di.