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25.11.2015

Techniker Krankenkasse bezieht Position zur Osteopathie auf ärztliche Verordnung

Anfang November hat die Techniker Krankenkasse (TK) in einer Online-Veröffentlichung des Medienhauses Medical Tribune klar Position zur Osteopathie auf ärztliche Verordnung bezogen.

Für die TK hat sich durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. September 2015 nichts an der Kostenerstattung von Osteopathie für ihre Versicherten geändert: Auch Physiotherapeuten, die entsprechend qualifiziert sind, dürfen also osteopathische Behandlungen auf ärztliche Verordnung hin abgeben. In der Begründung bezieht sich die TK ebenso wie VPT und ZVK auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichthofs vom 18. Juni 2009 und die ausführliche Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 28. August 2009.

Äußerst befremdlich ist, dass der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.) die Bewertung der TK in einem Kommentar am Ende des Artikels angreift. Dies kommt einem Schlag ins Gesicht all der Physiotherapeuten gleich, die sich in der Vergangenheit – häufig sogar beim VOD selbst – osteopathisch weitergebildet haben und seitdem osteopathische Behandlungen auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen abgeben. Deshalb sollte der VOD froh und glücklich darüber sein, dass auch die TK die Entscheidung des OLG Düsseldorf als Einzelfallentscheidung bewertet und so die Rechtsstellung der osteopathisch tätigen Physiotherapeuten anerkennt und stärkt.