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12.04.2016

Übersicht Genehmigungsverfahren: aktuell und auf dem neuesten Stand (Stand 07. April 2016)

Egal, ob Genehmigung außerhalb des Regelfalls oder Genehmigung bei längerfristigem Behandlungsbedarf – der GKV-Spitzenverband veröffentlicht seit einiger Zeit eine Übersicht der Krankenkassen, die auf das Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HMR) bestehen beziehungsweise verzichten.

Die Krankenkassen berichten zunächst dem GKV-Spitzenverband über Änderungen im Genehmigungsverfahren. Deshalb bildet die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes stets den aktuellen Stand bei Genehmigungen außerhalb des Regelfalls ab. Verzichtet eine Krankenkasse auf die Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls, so verzichtet sie in der Regel dann auch auf eine Genehmigung bei längerfristigem Behandlungsbedarf im Sinn des § 8 Abs. 5 HMR. Somit deckt die Liste beide Varianten des Genehmigungsverfahrens ab.

Achtung: Änderungen im Vergleich zur vorherigen Übersicht ergeben bei folgenden Krankenkassen: AOK Rheinland-Hamburg (Genehmigungsverfahren für Ergotherapie ab dem 01. April 2016), der Thüringer Betriebskrankenkasse (ehemals BKK der Thüringer Energieversorgung) und der BKK Würth.