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23.11.2015

Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Deutsches Recht

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert mit seiner Pressemitteilung vom 14. Oktober 2015 über den Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) in Deutsches Recht.

Das Gesetz schafft die Grundlagen zur Ausstellung eines Europäischen Berufeausweises, unter anderem auch für Physiotherapeuten. Aktuell wird es den Berufeausweis für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Physiotherapeuten geben. Dieser Berufeausweis kann in Zukunft aber auch für weitere Berufe eingeführt werden.

Das elektronische Verfahren des Berufeausweises soll die Abläufe zwischen den Behörden der Herkunftsländer und der Aufnahmeländer harmonisieren und erleichtern.

Aber: Der Europäische Berufeausweis ersetzt nicht den Regelungsmechanismus des Verfahrens zur Anerkennung und Berufsausübung.

Weitere Details über die Einführung des Berufeausweises und der Durchführungsverordnung finden Interessierte auf dieser Homepage hier.