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18.05.2020

Bonusregelung für die Pflege greift zu kurz

PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert mit Partnern eine Bonuszahlung für alle Gesundheitsberufe im stationären Bereich – auch für Physiotherapeuten!

Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz sieht die Bundesregierung eine sogenannte Corona-Prämie für alle Beschäftigten in der Altenpflege im Jahr 2020 von bis zu 1.000 Euro vor. "Wir begrüßen den Ansatz einer Prämienzahlung für besonders belastete Personen im Umgang mit Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind", erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHALND. Allerdings greift diese Geste der Politik viel zu kurz: "In Krankenhäusern und stationären Gesundheitseinrichtungen arbeiten eine Vielzahl von Berufsgruppen direkt mit und an den infizierten Patienten – aus unserer Sicht steht Ihnen allen eine Sonderzahlung für die außergewöhnliche Gefährdung in den letzten Monaten zu", betont Andrea Rädlein die Forderung von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Arbeitsgemeinschaft Medizinalfachberufe

Neben der Pflege gibt es eine Vielzahl weiterer systemrelevanter Gesundheitsberufe wie beispielsweise die MTA-Berufe, Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Orthoptisten. All diese Berufsangehörigen sind essentiell für die Gesundheitsversorgung und setzen sich ebenso wie die Pflege einer erhöhten Ansteckungsgefahr bei der Behandlung von an Corona infizierten Patienten aus. Daher gilt die Gefahrenzulage auch für diese Berufsgruppen wie sie gleichermaßen der Pflege zugestanden wird. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinalfachberufe (AG MFA) fordert für alle diese Berufsgruppen, die in der direkten Patientenversorgung aktiv sind, dieselbe Anerkennung wie sie aktuell das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite für die Altenpflege vorsieht. Diese Forderung hat die AG MFA mit einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an alle Landesgesundheitsminister und -ministerinnen bekräftigt.

Über die AG MFA

Die AG MFA setzt sich ein für

  • die angemessene Berücksichtigung der Interessen ihrer Berufsangehörigen in Politik und Praxis

  • adäquate Vergütung, Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen

  • eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität in Leistungserbringung, Aus- und Weiterbildung.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Interessen der angestellten Berufsangehörigen im stationären Bereich. Mehr Infos zur AG MFA gibt es unter www.agmfa.de.