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26.06.2019

Bundeshöchstpreise stehen fest und treten am 01. Juli 2019 in Kraft

Heute hat der GKV-Spitzenverband die Liste mit den Bundeshöchstpreisen online veröffentlicht. Damit steht nun verbindlich fest, welche Positionen zum 01. Juli 2019 bundesweit auf welchen Preis angepasst werden. Mitglieder finden hier bereits die neuen Preislisten vom vdek, LKK und Postbeamtenkrankenkasse zum Herunterladen.

Was sich ändert zum 01. Juli 2019?


Erstmals gelten mit dieser Liste innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung bundesweite Höchstpreise für Heilmittel. Das führt bundesweit zu wichtigen Erhöhungen, die etwa bei 350 Millionen Euro pro Jahr liegen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Vergütung, weitere müssen und werden folgen.

Was bleibt gleich über den 01. Juli 2019 hinaus?

Die Liste des GKV-Spitzenverbandes beinhaltet die Höchstpreise für alle aktuell vereinbarten Heilmittelpositionen in den jeweiligen Verträgen der Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene.

Bitte berücksichtigen Sie bei der vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Liste folgendes: Nicht alle der aufgelisteten Positionen können gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. So kann beispielsweise die Befundposition aktuell nur für Versicherte der IKK Brandenburg Berlin abgerechnet werden. Unterschiedliche Regelungen gelten auch für den Therapiebericht. Dieser wurde zum Beispiel bereits vor Jahren in Bayern in die Vergütung der KG-Position eingepreist, während er in anderen Vertragsgebieten als separate Abrechnungsposition vertraglich vereinbart wurde. Die meisten Besonderheiten gilt es bei der Abrechnung von Hausbesuchen zu beachten. Hier gilt der Bundeshöchstpreis für die Positionen, die im jeweiligen Vertrag mit den (der) jeweiligen Kassen(art) vereinbart wurde.

Ein Beispiel: Für Versicherte der Ersatzkassen sind deutschlandweit die Hausbesuchspositionen mit den Nummern 29933 und 29934 abrechnungsfähig, für Versicherte der AOK Hessen – deren Behandlung in Hessen stattfindet -, hingegen die Positionen 29901, 29902 und 29907. Behandlungen von Versicherten der AOK Hessen, die nicht in Hessen behandelt werden, werden nach den vertraglichen Vereinbarungen mit der AOK im Bundesland des Praxissitzes abgerechnet.

Die neuen Preislisten der Krankenkassen sind Anlagen zu den bestehenden und auch weiter gültigen Rahmenverträgen. Deshalb bleiben auch alle Abrechnungsregelungen in Bezug auf die Abrechnung der neuen Preise bestehen. Gilt laut Gebührenvertrag/Rahmenvertrag aktuell zum Beispiel das Datum der ärztlichen Verordnung als Kriterium, so können alle Verordnungen, die ab dem 01 Juli 2019 ausgestellt sind, mit den neuen Preisen abgerechnet werden. Sieht der derzeitige Rahmenvertrag für die Abrechnung neuer Preise hingegen den ersten Behandlungstag vor, gelten die neuen Preise für alle Verordnungen mit dem ersten Tag der Behandlung ab dem 01. Juli 2019.

Service für Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND

In einer Übernachtaktion haben wir die vorläufige vdek-, LKK-, Postbeamtenkrankenkasse-Preisliste für unsere Mitglieder vorbereitet. Vorläufig ist sie deshalb, weil die Kassen diese rein formal noch bestätigen müssen. Diese stellen wir unseren Mitgliedern hier online zum Download zur Verfügung .

In Kürze folgt noch die vorläufige Preisliste der DGUV-B-Positionen. Die Preislisten für die Regionalkassen (AOK, IKK, BKK, Knappschaft) werden Ihnen in den nächsten Tagen von Ihrem Landesverband zur Verfügung gestellt.    

Wie geht es nun weiter?

Die Verständigung mit dem GKV-Spitzenverband auf die Bundeshöchstpreise ist der Startschuss für neue Verhandlungen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass die maßgeblichen Verbände mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 30. Juni 2020 einen neuen Bundesrahmenvertrag verhandeln.

Dabei wird es zum einen um neue Preise, aber auch um neue Rahmenbedingungen für uns Physiotherapeuten gehen. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass bei den Preisverhandlungen die Personal-, Sach- und die laufenden Kosten des Praxisbetriebes in die Preiskalkulation einfließen müssen. Das ist unsere Chance, die Preise für die Heilmittelpositionen endlich auf ein leistungsgerechtes Vergütungsniveau anzuheben.
Die Vorbereitungen auf diese richtungsweisenden Verhandlungen laufen verbandsintern in der Großen und Kleinen Verhandlungskommission von PHYSIO-DEUTSCHLAND und auch verbandsübergreifend mit den weiteren maßgeblichen Verbänden unserer Branche auf Hochtouren - Infos zum letzten Treffen gibt es hier.