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29.03.2022

Corona-Regelungen – Aktuelles rund um Tests und einiges mehr

In den letzten zehn Tagen gab es wieder einige Änderungen bei den Corona-Regelungen. Wir fassen in dieser Meldung die bundesweiten Fakten zusammen.

Basisschutzmaßnahmen greifen bundesweit

Am 18. März 2022 stimmte der Deutsche Bundestag den Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu. Damit sollen sich weitreichende Schutzmaßnahmen laut Gesetzgeber nur noch auf sogenannte Hotspot-Regionen beschränken. Die genauen Maßnahmen werden dann durch die betroffenen Bundesländer festgelegt.

Ansonsten gelten nun bundesweit Basisschutzmaßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Hierzu zählt beispielsweise die im Infektionsschutzgesetz geregelte generelle Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie  eine Maskenpflicht für die Beschäftigten in Physiotherapiepraxen gemäß dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW).

Die bundesweiten Basisschutzmaßnahmen und die Regelungen zu regionalen Verschärfungen durch die Bundesländer gelten laut Gesetz nun bis zum 23. September 2022.

Testregelungen für Physiotherapiepraxen

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz entfällt die gesetzliche Testpflicht für Physiotherapiepraxen. Ergänzend kann es anderslautende rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Landesverband, was für Ihre Praxis gilt.

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den Beschäftigten selbst ein Testangebot unterbreiten. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine Notwendigkeit für ein Testangebot, dann sollten diese Tests mindestens einmal pro Woche erfolgen. Grundlage dafür sind die Regelungen in § 2 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die aktuell bis zum 25. Mai 2022 gilt.

Abrechnung und Dokumentation von Testangeboten für Mitarbeitende

Aktuell befindet sich die Coronavirus-Testverordnung in der Überarbeitung. Sie regelt unter anderem die Erstattungsfähigkeit für Tests in den Praxen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann die Kosten für bis zu 10 PoC-Antigen-Tests oder Antigen-Tests zur Eigenanwendung je in der Einrichtung tätiger Person pro Monat gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Rechnung stellen. Nach aktuellem Stand soll diese Abrechnungsmöglichkeit noch für Tests bis zum 31. Mai 2022 gelten.

Außerdem sieht die neue Verordnung vor, dass die Dokumentation für die bis zum 31. Mai 2022 erbrachten, vergüteten und geprüften Leistungen und Tests bis zum 31. Oktober 2022 vorgehalten werden muss.  

Aktualisierte FAQs zur Impf- und Testpflicht sind online

Wir aktualisieren fortlaufend unsere FAQ-Liste zur Impf- und Testpflicht auf unserer Corona-Sonderseite auf dieser Homepage – einfach hier klicken und bei „häufig gestellte Fragen und Materialien“ nachlesen.

Bitte beachten Sie weiter die regionalen Regelungen in Ihrem Bundesland und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Landesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND – die Kontaktdaten finden Sie hier.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch unsere Meldung vom 24. März 2022, in der wir Informationen zur Hygienepauschale, den Corona-Sonderregelungen des G-BA und zum Entlassmanagement zusammengefasst haben – einfach hier klicken und direkt nachlesen.