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30.12.2021

Covid-19 Pandemie: Regelungen rund um den Jahreswechsel

Auch der Jahreswechsel 2021/2022 steht leider erneut im Zeichen der Covid-19 Pandemie. Daher gelten nach wie vor deutliche Einschränkungen in vielen Bereichen und bestehende Regelungen wurden verlängert oder erweitert. In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, welche Regelungen auch im kommenden Jahr gelten:

  • Hygienepauschale: Die Hygienepauschale gilt bei sämtlichen Versicherungsformen (GKV, PKV, DGUV, SVLFG) bis zum 31. März 2022. Die PKV hatte diese zuletzt ebenfalls verlängert.

  • Videotherapie: Die Möglichkeit der Durchführung von physiotherapeutischen Behandlungen als Videotherapie besteht bei GKV und PKV bis 31. März 2022.

  • Entlassmanagement: Bis zum 31. Mai 2022 können nach Krankenhausaufenthalt Heilmittel und Krankschreibung für eine Länge von 14 Tagen ausgestellt werden. Näheres zu den weiteren Fristen im Rahmen des Entlassmanagement finden Sie hier.

  • Gültigkeit von Verordnungen: Bis zum 31. März 2022 bleiben bereits begonnene Verordnungen trotz Unterbrechung von mehr als 14 Tagen gültig.

  • Folgeverordnungen: Ärztinnen und Ärzte, die eine/n Patient/in bereits aufgrund eines Krankheitsbildes untersucht haben, können Folgeverordnungen noch bis 31. März 2022 nach telefonischer Anamnese ausstellen und per Post zusenden.

  • Krankschreibung: Bis 31. März 2022 können Ärztinnen und Ärzte nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankschreiben und diese Krankmeldung um weitere sieben Tage verlängern. Die Regelung gilt auch für Kinder.

  • Arbeitsschutzstandards: Die BGW hat die Arbeitsschutzstandards zum Jahreswechsel erneut angepasst und insbesondere die Regelungen zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz überarbeitet. Sie finden die aktuelle Version hier: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus-arbeitsschutzstandards/coronavirus-therapeutische-praxen-arbeitsschutzstandards-und-43612

  • Arbeitsschutzverordnung: Die aktuelle Arbeitsschutzverordnung gilt noch bis 19. März 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie beispielsweise zwei Schnelltests pro Mitarbeitendem pro Woche zur Verfügung stellen.

  • Impfpflicht: Die Impfpflicht für medizinische Berufe gilt zum 15. März 2022, bis dahin muss den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Impfnachweis vorgelegt werden. Ansonsten kann das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen anordnen, wie z. B. ein Betretungsverbot für die Praxisräumlichkeiten aussprechen.

  • Regionale Regelungen: Die regionalen Zutritts-, Test- und Maskenregelungen können sich je nach Inzidenzlage täglich ändern. Unsere Landesverbände informieren Sie über alle Neuerungen, eine Übersicht finden Sie in dieser Grafik: https://infogram.com/covid-19-regelungen-ubersicht-1hxr4zx9np7dq6y?live

PHYSIO-DEUTSCHLAND wünscht Ihnen und Ihren Familien einen guten Jahreswechsel und einige erholsame freie Tage. Wir werden Sie auch 2022 mit allen wichtigen Informationen versorgen und uns mit Tatkraft und Engagement für unseren Beruf einsetzen.