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07.11.2007 – Bundesverband

Erbschaftsteuerreform: Erben von Freiberuflern immer noch benachteiligt

Bei einem zwingenden Verkauf der Praxis werden die stillen Reserven, die bereits bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt wurden, noch einmal durch die Einkommensteuer belastet.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Peer Steinbrück (SPD) und Roland Koch (CDU) hat sich am Montag darauf geeinigt, künftig für alle Vermögensarten den jeweiligen Verkehrswert als Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer zugrunde zu legen. Die Erben von Freiberufler-Praxen und -Büros bleiben weiterhin benachteiligt.

Der BFB begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Freibeträge bei der geplanten Reform der Erbschaftsteuer für nahe Angehörige. Dennoch: Die gesamte Reform wird für die Erben von Freiberuflern nicht zu einer Minderung der Steuerlast, sondern zu einer Mehrbelastung führen“, bewertet RA Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) die Vorschläge, denn:

„Zum einen wird die Verschonung von Betriebsvermögen für viele Freiberufler nicht anwendbar sein, da der Erbe, soweit er nicht die entsprechende Qualifikation besitzt, die Praxis nicht fortführen darf“, so Metzler. „Weiterhin werden bei einem zwingenden Verkauf der Praxis aber die stillen Reserven, die bereits bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt wurden, noch einmal durch die Einkommensteuer belastet. Den Erben trifft hier also eine doppelte Belastung“, erklärt der BFB-Hauptgeschäftsführer.