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14.06.2016

Erleichterungen für vom Hochwasser betroffene Physiotherapie-Praxen

Seit Mai sind zahlreiche Regionen in Deutschland nach sintflutartigen Regenfällen von Hochwasser betroffen. Das stellt auch die Therapeuten in Hochwassergebieten vor besondere Herausforderungen. Um die Versorgungskontinuität zu gewährleisten, haben die Ersatzkassen sich wie bei der Hochwasserkatastrophe 2013 dafür ausgesprochen, die Überprüfung der Abgabe von Heilmitteln auf deren Vertragskonformität pragmatisch zu handhaben.

Da bei gilt:

  • Vom Hochwasser betroffenen Praxen können die Behandlung nach Absprache mit dem Patienten an einem anderen, geeigneten Ort erbringen und dann auch abrechnen. 

  • Patienten und Therapeuten können aufgrund der Umstände gezwungen sein, die Therapie für mehr als 14 Tage zu unterbrechen. Auch hier lassen die Ersatzkassen aktuell in Hochwassergebieten übergangsweise Ausnahmen zu.

Diese Maßnahmen sind (zunächst) befristet für Behandlungen bis zum 31. Juli 2016.

Wichtiger Hinweis: Bitte vermerken Sie diese Ausnahmen mit dem Vermerk "Hochwasser" beziehungsweise mit dem Kürzel "HW" auf der Rückseite der Verordnung:

  • bei Behandlungen an einem anderen Ort jeweils neben der Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Verordnung.

  • Bei einer längeren Unterbrechungsfrist mit Datum und Handzeichen Ihrer Praxis auf der Verordnung.