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03.09.2020

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Verschiebung der neuen Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Seit wenigen Minuten ist es amtlich: Die neuen Heilmittel-Richtlinien Ärzte und Zahnärzte treten erst zum 01. Januar 2021 und somit ein Quartal später als geplant in Kraft. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Der G-BA reagierte mit seinem Beschluss auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Verschiebung des Inkrafttretens. Die KBV begründet ihren Antrag damit, dass bislang nur wenige Anbieter das notwendige Zertifzierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen hätten und damit nicht sichergestellt ist, dass die Arztpraxen rechtzeitig zum 01.10.2020 über die entsprechend angepasste Software verfügen.