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Gemeinsamer Bundesausschuss erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf
In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf um sieben Diagnosen erweitert.
In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:
Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Dieser Änderungsbeschluss tritt voraussichtlich zum 01. Juli 2021 in Kraft.