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22.02.2005

Gesundheitsreform beschäftigt Wettbewerbszentrale

Mehr als 590 Verstöße gegen geltende Gesundheitsgesetze in 2004.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat im ersten Jahr der Gesundheitsreform mehr als 590 Verstöße gegen die neuen Gesetze aufgedeckt. Der weit überwiegende Teil der Fälle in 2004 wurde außergerichtlich beigelegt. Nach Angaben der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs seien 47 Gerichtsverfahren neu eingeleitet worden, 22 weniger als noch 2003. Insgesamt registrierte die Wettbewerbszentrale rund 1.700 Anfragen und Beschwerden aus dem Gesundheitsbereich, rund 100 mehr als im Jahr zuvor.

Insbesondere in Apotheken habe die Reform zu großem Beratungsbedarf geführt: Im Apothekenbereich stieg die Zahl der Anfragen und Beschwerden den Angaben zufolge um 45 Prozent auf 329, rund die Hälfte davon führte den Angaben zufolge zu Abmahnungen. Die Anfragen der Apotheken betrafen den Angaben zufolge insbesondere die Aufhebung der Preisbindung für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel. Für diese Produkte kann nun mit Sonderaktionen wie Rabatten geworben werden. Nicht erlaubt sind indes Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente, wie die Zentrale mitteilte. Auch der seit der Gesundheitsreform erlaubte Versand von Medikamenten habe zu Beschwerden geführt; denn nur Apotheken dürften Arzneimittel versenden, betonte die Zentrale.

Umstritten ist, inwieweit die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal als Marketinginstrument eingesetzt werden darf. Die Wettbewerbszentrale hofft eigenen Angaben zufolge, dass die Frage noch dieses Jahr weiter rechtlich geklärt werde. Angesichts des Einfallsreichtums zahlreicher Unternehmer besteht offensichtlich Handlungsbedarf: In rund 40 Fällen ist die Gebühr den Wettbewerbshütern zufolge im vergangenen Jahr entgegen dem Sinn des Gesetzes als Marketinginstrument eingesetzt worden.

Nicht nur Apotheken, sondern auch Krankenkassen, Möbelhäuser, Kfz-Werkstätten und sogar Reisebüros warben demnach mit der Erstattung der Gebühr. Reisebüros seien beispielsweise auf die Idee gekommen, Ärzten Gutscheine für ihre Patienten in Höhe von zehn Euro zu überlassen, falls sie eine Reise im Wert von mindestens 250 Euro buchten. Die Zentrale sieht damit den Sinn des Gesetzes untergraben, das bei den Patienten ein neues Kostenbewusstsein schaffen solle.