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06.07.2021

Hygienepauschale bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Nun ist es amtlich: Die Verordnung ist aktuell im Bundesanzeiger verkündet worden.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die erforderlichen Rechtsschritte zur Verlängerung der Hygienepauschale umgesetzt – und zwar gleich bis zum 31. Dezember 2021.

Im Referentenentwurf war vorgesehen, die Zahlung der Hygienepauschale an die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite anzupassen. Laut Beschluss des Deutschen Bundestages gilt diese aktuell bis zum 30. September 2021.

Nun gilt die Verordnung bis Ende des Jahres 2021, rückwirkend ab dem 1. Juli 2021.

Der Deutsche Verband für Physiotherapie und der Verband für physikalische Therapie (VPT) setzen sich weiterhin für eine Erhöhung der Hygienepauschalen – und Zuschläge ein, da diese den Aufwand der Heilmittelerbringer nicht ansatzweise abdecken.