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04.11.2020

Lockdown 2.0 - Was müssen physiotherapeutische Praxen beachten?

Letzte Woche haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verständigt. Die nähere Beschreibung des Umfangs der beschlossenen Maßnahmen erfolgt in Form von sogenannten Rechtsverordnungen, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Alle Bundesländer haben inzwischen entsprechende Rechtsverordnungen beschlossen bzw. bereits bestehende Rechtsverordnungen um die beschlossenen Maßnahmen erweitert. Die beschlossenen Maßnahmen weichen dabei mit Blick auf den Umfang, den Inhalt und auch Formulierungen von Bundesland zu Bundesland teils deutlich voneinander ab.

Es wurden dabei teilweise Formulierungen gewählt, die für einen rechtlichen Laien nur schwer verständlich sind. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat deshalb für seine Mitglieder alle Rechtsverordnungen gesichtet und eine erste Bewertung vorgenommen, welche Tätigkeiten in welchen Bundesländern weiter angeboten und abgegeben werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Bewertung gegebenfalls angepasst werden muss, falls uns weitere neue Informationen beziehungsweise Stellungnahmen der zuständigen Stellen in den Bundesländern erreichen.