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07.03.2012

Neue Vergütungslisten der Postbeamtenkrankenkasse

Ab dem 1. April 2012 gelten für die Mitgliedergruppe A* der Postbeamtenkrankenkassen bundesweit neue Vergütungslisten. Als ZVK-Mitglied können Sie im Servicebereich für Freiberufler die Liste für die neuen und die alten Bundesländer herunterladen.

In unserem Servicebereich für Freiberufler unter www.zvk.org > "Rubrik Fachkreise" > "Beruf und Bildung" > "Freiberufler" finden Sie stets alle bundesweit gültigen Gebührenlisten und noch zahlreiche weitere Informationen online. Um direkt dorthin zu gelangen, klicken Sie hier. 

* Beamte und Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes und deren Hinterbliebene. Diese Patienten legen in der Regel die in der Gesetzlichen Krankenversicherung üblicherweise verwendeten Verordnungsvordrucke "Muster 13" vor.