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20.01.2022

Nur noch bis zum 31. Januar möglich: Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages

Am 31. Januar 2022 läuft die sechsmonatige Frist zur Anerkenntnis des neuen Bundesrahmenvertrages ab. Diesen Vertrag müssen alle Physiotherapiepraxen anerkennen, die eine Kassenzulassung haben.

Wie Sie die Anerkenntnis möglichst einfach erledigen können, haben wir für Sie in einer Infografik (siehe Schritte 1 und 2) mit direkten Verlinkungen und wichtigen Hinweisen zusammengefasst.

Bitte beachten Sie: Jede Praxis muss den neuen Bundesrahmenvertrag bis zum 31. Januar 2022 anerkannt haben, um ab dem 01. Februar 2022 noch Verordnungen gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können.