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17.05.2023

Öffentlicher Dienst: Tarifabschluss für Beschäftigte beim Bund und den Kommunen

Nach zähen Verhandlungen und einigen Streiks haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund sowie tarifunion im April auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen geeinigt. Nun hat auch die Bundestarifkommission des öffentlichen Dienstes dem Abschluss zugestimmt. Von den Tarifanpassungen profitieren auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Folgende Regelungen sind vereinbart:

  • Die Beschäftigten erhalten ein steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Die Sonderzahlung erfolgt in Teilschritten und beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220,- Euro gezahlt.

  • Die Tabellenentgelte werden ab dem 01. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340,- Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340,- Euro gesetzt.

Alle wesentlichen Tarifregelungen, die auch für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im öffentlichen Dienst gelten, hat PHYSIO-DEUTSCHLAND in einem Informationsflyer zusammengefasst. Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND finden diesen nach dem Login hier.