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27.07.2016

Präventionsgesetz – Teil 2: Bundesrahmenempfehlungen und welche Handlungsfelder sich daraus für Physiotherapeuten ergeben!

Am 19. Februar 2016 hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) bundeseinheitliche und trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung verabschiedet. Damit ist ein Etappenziel des Präventionsgesetzes erreicht.

Die Träger der NPK sind die Gesetzliche Krankenversicherung, die Soziale Pflegeversicherung, die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung. Diese vier Institutionen finanzieren die durch das Präventionsgesetz geregelte Prävention und Gesundheitsförderung in den einzelnen Lebensbereichen. Bei den Krankenkassen steigen die Ausgaben beispielsweise von drei auf sieben Euro pro Versicherten pro Jahr.

Die Bundesrahmenempfehlungen sind der erste Schritt bei der Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie. Nun sind die Bundesländer in der Pflicht, länderspezifische Rahmenempfehlungen auf der Grundlage der Bundesrahmenempfehlungen zu beraten, abzuschließen und umzusetzen.
Bundesrahmenempfehlungen: Grundlage für die bundeseinheitliche Umsetzung der Ziele
Alle Details zu den Bundesrahmenempfehlungen sind im Präventionsgesetz in Paragraf 20 d Absatz 3 im Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie sind die Grundlage für eine einheitliche Strategie im Bereich der Primärprävention und Gesundheitsförderung und sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit der Träger stärken. Die Rahmenempfehlungen schlagen eine Brücke zwischen den Trägern, die die Maßnahmen finanzieren, und den Akteuren, die in den Lebenswelten gesundheitsfördernde Angebote durchführen.
Inhaltlich geht es um spezifische Handlungsfelder für drei übergeordnete Ziele und die dazugehörigen Zielgruppen:

  • Gesund aufwachsen: junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende

  • Gesund leben und arbeiten: Personen im erwerbsfähigen Alter

  • Gesund im Alter: Personen nach der Erwerbsphase, Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen

Zu den Zielen und Zielgruppen haben die vier Träger jeweils eigene Zuständigkeiten, die Aufschluss über mögliche Maßnahmen geben: 

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbringt Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. Zusätzlich fördern sie Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben. 

  • Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen und für Menschen, die nicht mehr erwerbstätig sind.

  • Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) geht mit allen geeigneten Mitteln der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren nach und sorgt für eine wirksame Erste Hilfe. Außerdem sollen Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit ermittelt werden. 

  • Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sichert durch medizinische Leistungen die Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Dabei geht es in erster Linie um verhaltenspräventive Maßnahmen, die eine Erwerbsfähigkeit sichern sollen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zu Themen wie Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung.

Ziel der Bundesrahmenempfehlungen ist es, die Faktoren Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe systematisch in die Prozesse und Strukturen der Lebenswelten zu integrieren. In der Empfehlung ist festgeschrieben, welcher Träger in welcher Lebensphase, wo, welche Angebote machen kann. Was bedeutet das konkret?

Für die Lebensphase "Gesund aufwachsen" kann die Gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise folgende Angebote fördern:

  • Beratung zu verhältnispräventiven Umgestaltungen sowie Initiierung von Gestaltungsprozessen und entsprechendem Strukturaufbau

  • Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung 

  • Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen 

  • Bewegungsförderung 

  • Förderung gesunder Ernährung 

  • Stärkung psychischer Ressourcen 

  • Stressreduktion / Entspannung 

  • Gesundheitsbezogene Elternkompetenzen

Zu den Zielgruppen, Handlungsfeldern, Beiträgen der jeweiligen Träger sowie die zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen gibt es pro Lebensphase eine tabellarische Übersicht in den Bundesrahmenempfehlungen auf den Seiten 16, 24 und 29.

Auf der Basis der Bundesrahmenempfehlungen entwickeln nun alle Bundesländer länderspezifische Rahmenempfehlungen.

Landesrahmenvereinbarungen: Prävention und Gesundheitsförderung vor Ort

Die Basis zur Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie sind Rahmenverträge auf Landesebene. Diese sind zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, mit den Pflegekassen, mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie mit in den Ländern zuständigen Stellen abzuschließen. 

Schnellstmöglich soll damit ein Handlungsrahmen vereinbart werden, der die gemeinsamen Ziele und Handlungsfelder beschreibt. Konkret ist darin vereinbart, wer für was zuständig ist und wie Maßnahmen auf Landesebene und damit vor Ort bei den Menschen koordiniert werden.

Die Bundesländer Hessen, Sachsen und Thüringen haben im April 2016 bereits Landesrahmenempfehlungen vereinbart. Ganz frisch ist der Abschluss der Landesrahmenempfehlung in Rheinland-Pfalz. Diese haben die Beteiligten in der am 21. Juli 2016 vereinbart. Damit haben diese Bundesländer das zweite Etappenziel des Präventionsgesetzes erreicht und können nun mit der Umsetzung vor Ort fortsetzen.

Physiotherapeuten können vor Ort aktiv sein

"Aus meiner Sicht sind Prävention und Gesundheitsförderung untrennbar mit der Physiotherapie verbunden und deshalb ein wichtiges Tätigkeitsfeld für uns Therapeuten", unterstreicht Michael N. Preibsch, stellvertretender Vorsitzender von PHYSIO-DEUTSCHLAND, den Stellenwert des Präventionsgesetzes. "Wir sind nicht explizit im Gesetz erwähnt, aber die Empfehlungen zeigen uns Physiotherapeuten Möglichkeiten auf, um uns als Experten für Bewegung zu positionieren", betont Michael N. Preibsch die Chancen für Physiotherapeuten.

Haben Sie den ersten Teil unserer Artikel-Serie zum Thema Prävention mit dem Titel "Präventionsgesetz – Teil 1: Ziele und Akteure des Gesetzes" verpasst? Kein Problem, klicken Sie hier. Im nächsten Artikel der Serie berichten wir über die Zentrale Prüfstelle Prävention und darüber, welche physiotherapeutischen Präventionskurse dort zertifiziert sind.

Fragen zum Thema Prävention können Sie jederzeit gerne an merz(at)physio-deutschland.de senden.

Auf unserer Homepage haben wir einen neuen Bereich eingerichtet, in dem wir die Informationen zur Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt darstellen. Schauen Sie einfach mal hier vorbei.