A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise

Passwort vergessen?

Bitte Ihre Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.





Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
 

 

10.12.2018

Spahn konkret: Hinweise auf Bürokratieabbau

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant weitreichende Veränderungen im Zulassungsverfahren. Das hat er am 05. Dezember 2018 der Presse gegenüber erläutert. Er geht sogar noch einen Schritt weiter: "weniger bürokratisch" soll es werden!

Bundesweit gültige Vereinfachung bei der Zulassung von Praxen geplant

In dem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist geregelt, dass die Vertragspartner auf Bundesebene die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die eine Praxis erfüllen muss, um Kassenpatienten zu behandeln, zukünftig vertraglich vereinbaren müssen. Praxen, die die Voraussetzungen erfüllen und an der Versorgung teilnehmen wollen, teilen dem GKV-Spitzenverband ihren Beitritt zum Vertrag dann zukünftig lediglich mit.

Erste positive Veränderungen gab es schon in diesem Jahr, da der GKV-Spitzenverband zweimal neue Zulassungsempfehlungen, zuletzt mit Wirkung zum 01. Dezember 2018 für die Praxiszulassung verabschiedet hat. Bislang sind diese aber nicht für die zulassenden Stellen bei den Kassen bindend. Genau das soll sich nun per Gesetz ändern.

Die 2018 in Kraft getretenen Empfehlungen sind an verschiedenen Stellen klarer formuliert und bringen bereits jetzt einige Erleichterungen für Praxisgründer, aber da geht aus Sicht von PHYSIO-DEUTSCHLAND vieles noch deutlich einfacher und weniger bürokratisch. "Darauf werden wir bei den Verhandlungen zum neuen Verfahren drängen", betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Bürokratieabbau für bestehende Praxen

Auch an anderen Stellen muss es einen deutlichen Bürokratieabbau in den Praxen geben – so hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits im September in seinem Eckepunktepapier angekündigt, dass sein Ministerium kurzfristig die Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts von Verordnungen außerhalb des Regelfalls auf den Weg bringen wird, um zeitnah Bürokratie zu reduzieren. "Wir begrüßen diesen ersten Schritt des Ministers und fordern nun eine schnelle Umsetzung in die Praxis", erklärt Andrea Rädlein.
Auch die neue Heilmittel-Richtlinie (HMR) soll bürokratische Hürden abbauen. Der aktuelle Zeitplan für die Überarbeitung der HMR sieht vor, dass der G-BA die neue Richtlinie in Kürze beschließen wird. In Kraft treten soll sie dann voraussichtlich zum 01. April 2019. Die Umsetzung der Änderungen soll aber möglicherweise erst zum 01. Januar 2020 erfolgen. Grund für die späte Umsetzung sind die mit der Überarbeitung der Richtlinie einhergehenden erforderlichen Anpassungen der Praxisverwaltungsprogramme in den Arztpraxen. 

Am 25. September 2018 fand die Anhörung beim Gemeinsamen Bundesausschuss statt, an der unsere Vorsitzende Andrea Rädlein für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) teilgenommen hat.
Die vorgesehenen Änderungen an der Heilmittel-Richtlinie sind vielfältig und vereinfachen Einiges deutlich. Wir werden ausführlich über die Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxen berichten, wenn der G-BA die finale Fassung der neuen Richtlinie beschlossen hat -  hier aber schon mal wichtige Punkte in Kurzfassung:

  • Erst- und Folgeverordnung werden von "Verordnung im Regelfall" abgelöst

  • Regelfall wird zukünftig abgeleitet vom selben dreistelligen ICD-10-Code 

  • Neuer Regelfall erfolgt 16 Wochen nach Ausstellung der letzten Verordnung und nicht mehr nach Abschluss der Therapie (verordnungsfreies Intervall)

  • Medizinische Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt teilweise/komplett

  • Der GKV-Spitzenverband ist 18 Wochen vor Einführung des Genehmigungsverfahrens von der Kasse zu informieren und muss die Leistungserbringer selbst informieren 

  • Die Verordnungsfähigkeit von Doppelbehandlungen wird explizit erwähnt. 

  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst und eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eingeführt 

  • Der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage verlängert, gleichzeitig ein „dringender Behandlungsbedarf (10 Tage) eingeführt

  • Unterbrechungstatbestände werden über die neue Richtlinie "legitimiert"

  • Änderungen von Gruppen- auf Einzelbehandlungen können vom Therapeuten nachvollziehbar dokumentiert werden 

  • Flexibler Wechsel von Einzel- auf Gruppentherapie wird möglich 

  • Vorrangige und optionale Heilmittel werden zusammengefasst


"Abbau von Bürokratie und eine bessere Vergütung, das sind - neben der kostenfreien Ausbildung - aktuell unsere beiden Top-Themen auf der berufspolitischen Bühne in Berlin", so Andrea Rädlein.

Bei allen Gesprächen fließen Rückmeldungen und Erfahrungen aus der konkreten Praxis ein, so haben wir Anfang 2018 mit einem online Aufruf  auf Facebook alle Physiotherapeuten aufgefordert, aus der täglichen Praxis im Umgang mit fehlerhaften Verordnungen zu berichten. Der Rücklauf war enorm! Aus den Rückmeldungen und unseren eigenen Erfahrungen haben wir einen Forderungskatalog zusammengestellt, den die Bundesdelegiertenkonferenz von PHYSIO-DEUTSCHLAND im April 2018 beschlossen hat. Seitdem laufen die Gespräche mit den Krankenkassen dazu.

Morgen lesen Sie an dieser Stelle mehr zum Thema kostenfreie Ausbildung und unserer Forderung nach einer Entfristung der primärqualifizierenden Studiengänge noch in dieser Legislaturperiode.