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23.03.2021

Verlängerung der Kassenempfehlung lässt auf sich warten

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderreglungen letzte Woche bis zum 30. September 2021 verlängert. Die Kassen lassen mit einer Pandemie-bedingten Verlängerung ihrer Empfehlung trotz konkreter Nachfrage von PHYSIO-DEUTSCHLAND auf sich warten.

Umgang mit nicht richtlinien-konform ausgestellten Verordnungen

Für Verordnungen, die nach dem 01. Januar 2021 vom Arzt oder der Ärztin nicht richtlinien-konform ausgestellt wurden, gelten bislang noch bürokratische Erleichterungen. So regeln die noch bis zum 31. März gültigen Empfehlungen der Kassen, dass bis auf drei Kriterien die Einhaltung der Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen gemäß der Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie sowie die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben hinsichtlich der Korrekturmöglichkeiten, von den Kassen nicht geprüft werden sollen.

Davon ausgenommen sind laut aktuellen Empfehlungen nur die Angaben über zur "Art des Heilmittels", zum "Hausbesuch" und die "Verordnungsmenge". Diese drei Punkte sind in jedem Fall durch den Arzt zu ändern.

PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert Verlängerung der Regelungen

Aktuell läuft die Möglichkeit der selbständigen Korrektur fehlerhafter Verordnungen, wie im oberen Abschnitt beschrieben, zum 31. Märzfür Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01. April aus. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat konkret beim GKV-Spitzenverband nachgefragt und analog der Sonderregelungen des G-BA eine Verlängerung bis mindestens zum 30. September 2021 gefordert. "Es ist nicht nachzuvollziehen, warum sich die Kassen mit einer positiven Rückmeldung zurVerlängerung der selbständigen Korrekturmöglichkeiten unter den gegebenen Pandemiebedingungen scheinbar so schwertun. Es wird derzeit alles unternommen, um die Zahl der Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren. Während für eine Krankschreibung ein Anruf in der Arztpraxis reicht, muss der Therapeut den Patienten ab dem 01. April wieder wegen falscher/fehlerhafter formaler Angaben auf der Verordnung zurück in die Arztpraxis schicken", erklärt Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

PHYSIO-DEUTSCHLAND bleibt weiter an diesem Thema dran. Das gleiche gilt für die Verlängerung der Hygienepauschale über den 31. März 2021 hinaus. Für diese Ausweitung der Corona-Sonderleistung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verantwortlich. Auch hier hat PHYSIO-DEUTSCHLAND nachgefragt:

Aktualisierung: Soeben hat uns der Referentenentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung erreicht. Das Bundesministerium für Gesundheit plant die Verlängerung der Hygienepauschale bis zur Feststellung der Aufhebung der epidemische Lage von nationaler Tragweite.

"Das Zögern seitens der Kassen und auch die noch ausstehende Umsetzung des BMG zur Verlängerung der Hygienepauschaule ist aus Sicht der Physiotherapiepraxen nicht nachvollziehbar und sorgt unnötig für Unsicherheit in den Praxen“, betont Thorsten Vogtländer. Hier muss schnell Klarheit her!