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23.12.2020

Wichtige Neuigkeiten zur Hygienepauschale – Politik mit klarer Vorgabe

Nach Angaben aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verlängert das Ministerium die Regelung zur Vergütung der Hygienepauschale in der Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung so dass die Praxen diese ohne Unterbrechung weiter vergütet bekommen.

Die Schutzverordnung sieht eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung vor. Derzeit ist die Vergütung der Hygienepauschale durch die Krankenkassen befristet bis zum 31. Dezember 2020. Das BMG hat aber am 22. Dezember 2020 beschlossen, die aktuell noch gültige Regelung in der Schutzverordnung zu verlängern. Diese wird nun voraussichtlich am 11. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Zunächst ist die Hygienepauschale damit bis zum 31. März 2021 befristet. Bis zu diesem Tag muss die Abrechnung bei den Krankenkassen eingegangen sein.