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08.03.2022

Zuzahlungsbefreiung: AOK führt digitalen Nachweis ein

Versicherte der AOK können ab jetzt ihre Zuzahlungsbefreiung auch digital in den Physiotherapiepraxen vorzeigen. Der digitale Nachweis gilt dann verbindlich, unabhängig davon, was auf der Verordnung entsprechend vermerkt ist.

Laut Angaben der AOK nutzen etwa 1,3 Millionen AOK-Versicherte die App der AOK. Jedem, der von Zuzahlungen aktuell befreit ist, steht der digitale Befreiungsausweis in der App zur Verfügung. Dieser kann bei Bedarf in Apotheken oder auch Physiotherapiepraxen entsprechend vorgezeigt werden. Damit entfällt die Zuzahlung für den Versicherten für die Verordnung. Das gilt auch dann, wenn ein entsprechender Vermerk auf der Verordnung fehlt.