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01.03.2005

DRG - Konsens zur Konvergenzphase

Möglichkeiten und Auswirkungen für Physiotherapeuten.

Nach der Zustimmung des Bundesrats und Bundestags zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz Ende November 2004 wurde die Konvergenzphase um zwei Jahre bis zum 1.1.2009 verlängert. Dadurch haben nun auch die physiotherapeutischen Abteilungen, die sich bisher noch nicht auf die kommenden Veränderungen eingestellt haben, eine Galgenfrist bekommen, betont die ZVK-Vorsitzende, Ulrike Steinecke. Folgende Bereiche sind dabei von Bedeutung:

1. Patientenbezogene Leistungserfassung

Die Krankenhäuser brauchen zur Berechnung ihrer Kosten und Erlöse patientenbezogene Daten. Eine DRG wird einem Fall, sprich einem Patienten, zugeordnet. Der Erlös, den das Krankenhaus für diesen Patienten erhält, richtet sich nach Diagnose, Nebendiagnose, Komplikationen und Komorbiditäten etc. (siehe bekannte Eingruppierungskriterien) und dem Aufwand des Krankenhauses für den Patienten. Das Krankenhaus hat also ein Interesse, alle Leistungen, die an diesem Patienten erbracht wurden, festzustellen und die Kosten zu ermitteln. Nicht alle Krankenhäuser sind schon in der Lage, diese Daten exakt zu erfassen. Die Kollegen aus den physiotherapeutischen Abteilungen werden leider selten in die geplanten Veränderungen einbezogen, obwohl sie durchaus wichtige Daten zur Berechnung patientenbezogener Leistungen liefern können, beklagt Steinecke. Der ZVK plädiert schon lange für eine lückenlose patientenbezogene Leistungserfassung und zwar aus folgenden Gründen:

2. Transparenz physiotherapeutischer Leistung

Zunehmend wird die Frage nach der Wirksamkeit physiotherapeutischer Leistungen gestellt. Auf der Suche nach unwirtschaftlichen Leistungen, die gestrichen werden können, gerät auch die Physiotherapie auf den Prüfstand. Muss postoperativ unbedingt ein Physiotherapeut für die Atemtherapie und Thromboseprophylaxe eingesetzt werden oder kann das nicht auch die Pflege im Sinne ihrer \"aktivierenden Pflege“? Oder reicht vielleicht sogar nur ein Merkblatt, kombiniert mit einem Atemhilfsgerät und entsprechender Medikation? \"Häufig sind unsere Leistungen eine Art \"black box“. Nach Ansicht der ZVK-Vorsitzenden wird zu wenig deutlich, was die Physiotherapie leistet und worin z.B. der Unterschied zwischen einer durch Physiotherapeuten durchgeführten Gangschule und dem Spaziergang mit Angehörigen besteht. Zweierlei sei daher wichtig:

Einerseits die Einigung innerhalb der physiotherapeutischen Abteilung, eine einheitliche, möglichst allgemein verständliche Dokumentation zu benutzen, die es jedem ermöglicht, sofort zu verstehen, was der Therapeut gemacht hat und mit welchem Ergebnis. Eine interne \"Imagebroschüre“, in der die Vielfalt der einzelnen Leistungen der Abteilung dargestellt werden, könnte die \"black box“ transparent machen. Laut Steinecke lasse sich Physiotherapie dann hervorragend als Argument und Instrument für die Qualitätssicherung benutzen. Das Krankenhaus könne damit dann auch nach außen hin erfolgreich werben.

Andererseits ist der schnellste und effektivste Wirksamkeitsnachweis die objektive Darstellung der Therapieergebnisse. Dazu ist zunächst die Einigung zur Einführung standardisierter Mess - und Assessmentverfahren innerhalb einer Abteilung nötig. Dann erfolgt die Festlegung, mit welchen Verfahren und welcher Standardisierung diese Dokumentation für alle gültig und bindend durchgeführt werden.

3. Entwicklung physiotherapeutischer Behandlungspfade

In einigen Krankenhäusern wurden und werden klinische Pfade entwickelt, die zu einem bestimmten Indikationsbereich möglichst einen hohen Prozentsatz von Patienten abdecken sollen. Mit dem standardisierten Vorgehen von Aufnahme bis zur Entlassung des Patienten wird eine hohe Transparenz bezüglich der anfallenden Kosten und auch der Abläufe erreicht. Damit können die Häuser die Kosten kalkulieren und errechnen, ob und wie sie mit dem zukünftigen DRG-Erlös auskommen werden. Es empfiehlt sich, die \"black box“-Physiotherapie in diese Behandlungsabläufe mit einzubeziehen. Auch hier führt ein festgelegtes standardisiertes Vorgehen zur Transparenz von Aufwand und Kosten. Zudem kann damit ein bestimmter Mindestqualitätsstandard festgeschrieben werden. Wichtig ist dabei aber auf jeden Fall, dass nicht nur die reine physiotherapeutische Dienstleistung am Patienten, sondern auch der Dokumentationsaufwand sowie die für den Patienten anfallenden Rüstzeiten und Kommunikationszeiten (wie z.B. Visiten und Arztgespräche) mitberücksichtigt wird. Wichtig ist auch, sowohl die qualitative Ebene (was wird gemacht) als auch die quantitative Ebene (wie lange dauert es) festzulegen. Nur so können die Kosten für den therapeutischen Pfad eindeutig identifiziert werden, so die ZVK-Vorsiteznde.

\"Der ZVK möchte nochmals eindringlich an alle Kolleginnen und Kollegen in stationären Einrichtungen appellieren, wenn nicht inzwischen geschehen, die nötigen Veränderungen in Dokumentation und Leistungserfassung vorzunehmen, denn nur so können alle wichtigen Daten und Kosten in die Gesamtkalkulation der DRG in Deutschland einfließen“, betonte Steinecke. Nur damit könne gewährleistet werden, dass die physiotherapeutischen Leistungen möglichst umfassend erhalten bleiben. Es gehe dabei nicht nur um Arbeitsplätze, sondern auch um die Zukunft der Physiotherapie insgesamt.

Siehe auch das 2. DRG-Symposium des ZVK „Physiotherapie im Spannungsfeld von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, Samstag, 16. April 2005 in der Charité Standort Virchow-Klinikum, Berlin.