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Glossar

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV sorgt dafür, dass jeder Versicherte, der krank wird, unabhängig von Alter und Einkommen die medizinische Versorgung bekommt, die er braucht. In den Krankenkassen der GKV sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichert. Die Mitglieder der GKV sind entweder pflichtversichert, oder, wenn zum Beispiel ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, freiwillig versichert. Innerhalb der GKV kann jedes Versicherungsmitglied ohne Rücksicht auf Berufs- oder Betriebszugehörigkeiten die Krankenkasse frei wählen. Der Beitrag für die Krankenversicherung richtet sich nach der Lohnhöhe des Versicherten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen diesen Beitrag prinzipiell jeweils zur Hälfte auf.  Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen in der Regel nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, also in Form von Sach- und Dienstleistungen, ohne dass sie für diese Leistungen unmittelbar bezahlen müssen.