Glossar
Gesetzlich Krankenversicherte müssen nicht von jedem Arbeitsverdienst Beiträge leisten, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe, der Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt einmal im Jahr der Bundesarbeitsminister fest.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen nicht von jedem Arbeitsverdienst Beiträge leisten, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe, der Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt einmal im Jahr der Bundesarbeitsminister fest.