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27.05.2020

Empfehlungen Heilmittel verlängert

Möglichkeit der Teilabrechnung endet hingegen am 31.05.2020

Praxen, die für die nächste Zeit eine Teilabrechnung geplant haben, müssen sich sputen: Die Dauer der Gültigkeit der Empfehlungen Heilmittel des GKV-Spitzenverbandes wurde zwar grundsätzlich auf den 30.06.2020 verlängert, dies betrifft aber nicht die Möglichkeit der Teilabrechnung! Wie uns der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage bestätigt hat, endet die Möglichkeit der Teilabrechnung mit dem 31.05.2020 (Rechnungseingang bei den Kassen). Praxen, die über einen Abrechnungsdienstleister abrechnen, sollten mit diesem klären, ob ein fristgerechter Zugang der Abrechnung bei der Krankenkasse bis zum 31.05.2020 gewährleistet ist.