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17.09.2021

Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Corona-Sonderregelungen bis Ende Dezember 2021

In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bestehenden Corona-Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit bestehen die Corona-Sonderregelungen nahtlos weiter. Die Sonderregeln betreffen die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese sowie zur Behandlungsunterbrechung.

Hier die verlängerten Sonderregeln, die Physiotherapiepraxen betreffen, im Überblick:

  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können.

  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

  • Behandlungsunterbrechung: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.

Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 01. Oktober 2021 in Kraft. Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona. Es ist damit zu rechnen, dass die Krankenkassen ihre Empfehlungen bezüglich der Korrekturmöglichkeit fehlerhaft ausgestellter Verordnungen ebenfalls über den 30. September hinaus verlängern werden. Hierzu erwarten wir in Kürze eine Rückmeldung vom GKV-Spitzenverband.