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06.03.2018

PRESSEMITTEILUNG

SHV begrüßt Bildung einer handlungsfähigen Bundesregierung Große Koalition ist gefordert, bei der Versorgung der Versicherten jetzt zu handeln!

Nach langem Zögern sind die Weichen für die Regierungsbildung gestellt. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) begrüßt, dass nun endlich eine Bundesregierung gebildet wird, denn es stehen wichtige Entscheidungen zur Fachkräftesicherung im interprofessionellen Gesundheitswesen an.

Der SHV steht für die Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung sowie die Aufwertung des Status der Therapieberufe. Voraussetzung ist, dass die bestehenden Versorgungsstrukturen im Heilmittelbereich so gestaltet werden, dass der aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden Multimorbidität absehbar steigende Bedarf an Heilmitteln nachhaltig gesichert wird. Vor allem müssen die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung nachhaltig verbessert werden. Hier ist der Gesetzgeber
gefordert.

Der SHV erwartet von der Politik Entscheidungen hinsichtlich:

  • einer dauerhaften finanziellen Aufwertung der Therapieberufe.

Nur so kann den rückläufigen Ausbildungszahlen und der hohen Berufsaussteigerquote begegnet werden und die Attraktivität des Berufsbilds des Therapeuten nachhaltig gesteigert werden.

  • Wegfall der Schul- und Studiengebühren und auskömmliche Finanzierung der Ausbildung

Die hohen Schul- und Studiengebühren schrecken interessierte junge Menschen von der Ausbildung in den Heilmittelberufen ab, sie gehören umgehend abgeschafft. Zeitgleich muss für die Schulen und Hochschulen die notwendige Qualität und dem folgend eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden, die den
Anforderungen an unsere Berufe gerecht wird.

  • der Einführung des Direktzugangs für Patienten zu Heilmittelerbringern.

Die Vorteile des Direktzugangs für die Patientenversorgung liegen auf der Hand: Eine schnellere therapeutische Versorgung, zufriedenere Patienten und geringere Kosten.

  • Versorgung im stationären Bereich

Die Versorgung im stationären Bereich setzt voraus, dass die Therapiequalität über Personalschlüssel abgesichert wird, um nicht zuletzt die therapeutische Qualitätssicherung ambulanter Anschlussbehandlung zu garantieren.

  • der Einrichtung neuer Qualifizierungs- und Bildungswege und der Förderung von Forschung.

Die Einrichtung weiterer primärqualifizierender Studiengänge für Therapieberufe und die Überführung der Modellstudiengänge in die Regelversorgung sind überfällig. Nur so kann auf den demografischen Wandel und den steigenden Therapiebedarf bei Multimorbidität der Patienten reagiert werden.

  • eine vollständige Einbeziehung der Heilmittelerbringer in die Gesundheitstelematik.

Die telematische Vernetzung auch der Heilmittelpraxen im Sinne des § 291 SGB V ist zwingend, um einen tatsächlichen Mehrwert für alle Beteiligten an der Patientenversorgung zu erreichen. Dazu zählen auch die Einführung eines elektronischen Heilberufsausweises und konkrete Regelungen für den Zugriff auf die Fallakte, die alle im Rahmen der konkreten Therapieentscheidung notwendigen Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen enthält.